Pioniergeist und respektvoller Umgang zwischen den Sprachgemeinschaften des Kantons und des Landes
Das Handelsregisteramt des Kantons Freiburg sieht im Label für Zweisprachigkeit die Bestätigung einer gut verankerten und gelebten Zweisprachigkeit innerhalb seines deutsch- und französischsprachigen Teams. Seit das HRA im Jahr 2003 in die Kantonsverwaltung aufgenommen wurde, sind die verschiedenen sprachlichen Regionen vertreten und werden angemessen beachtet. Die Kunden, die teils von ausserhalb des Kantons kommen, werden in einer der beiden Amtssprachen des Kantons und auch auf Englisch bedient und beraten. Für das ganze Team stellt das Label für Zweisprachigkeit eine Anerkennung dar, die sie motiviert, diese positive Atmosphäre weiter zu pflegen. Das HRA ist Vorreiter und Pionier in Sachen Zweisprachigkeit und will den verschiedenen Dienststellen des Kantons Freiburg als Beispiel dienen.
"Diese Erfahrung soll Schule machen", verkündete Staatsratspräsident Beat Vonlanthen anlässlich der heute veranstalteten Medienorientierung. Beat Vonlanthen erklärt ferner: "Zu einer Zeit, da die Sprachenvielfalt mancherorts etwas unter die Räder gerät, will Freiburg ein Zeichen setzen."
Zertifizierungsverfahren und Resultate
Das Label misst die Qualität der Zweisprachigkeit auf drei Ebenen: Dienstleistungen und Kommunikation nach aussen, Zusammensetzung und sprachliche Kompetenzen der Mitarbeitenden, interne Kommunikation und Sprachkultur des Unternehmens. Auf diesen drei Ebenen erreicht das HRA 143 Punkte. Darüber hinaus erhält es 20 Bonuspunkte für seine besonderen Anstrengungen zugunsten der Minderheitssprache Deutsch. Mit einer Gesamtpunktezahl von über 160 Punkten erhält das Handelsregisteramt des Kantons Freiburg eine besondere Auszeichnung für seinen beispielhaften Umgang mit der Zweisprachigkeit.
Anlässlich dieser ersten Vergabe des Labels ausserhalb des Kantons Bern haben die Experten und die Evaluierungsgruppe des Forums für die Zweisprachigkeit das sprachliche Gleichgewicht zwischen Deutsch und Französisch besonders hervorgehoben, das dem HRA ein zweisprachiges Image gegenüber seiner Kundschaft, seinen externen Partnern und auch gegenüber den Mitarbeitenden der verschiedenen Dienststellen des Kantons Freiburg verleiht.
Das Amt besteht aus zehn Mitarbeitenden (5 Französischsprachige, 5 Deutschsprachige), von denen sich drei als vollkommen zweisprachig bezeichnen und zwei eine zweisprachige höhere Schule besucht haben. 90 % des deutschsprachigen Personals spricht die Partnersprache und versteht sie. 40 % des französischsprachigen Personals kann sich auf Deutsch oder Schweizerdeutsch verständigen.
Die Sprachkompetenzen innerhalb des HRA erlauben es ihm, nicht nur die Kundschaft in beiden Sprachen zu bedienen, sondern sorgen auch intern für ein ausgezeichnetes sprachliches Klima innerhalb des Teams.
Die Expertengruppe - zu der auch ein Vertreter des Vereins Partnersprachen Freiburg gehört - hat qualitative Interviews durchgeführt, die bestätigen, dass sich die beiden Sprachgemeinschaften sehr respektieren. Seit 2008 eine neue Leitung das Amt 2008 übernommen hat, haben sich die sprachlichen Verhältnisse stark weiterentwickelt und sind heute ausgeglichen. Die Zweisprachigkeit hat sich immer mehr etabliert und ist für das Team des HRA inzwischen ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsalltags. Bei der Frage über die Zufriedenheit des Personals in Bezug auf den Sprachgebrauch erreicht das Amt eine Note von 9/10 - dieses Resultat bestätigt voll und ganz die geführten Gespräche und die Resultate der Online-Umfrage.
Das Label für Zweisprachigkeit ist fünf Jahre gültig. Danach wird eine neue Evaluation durchgeführt, mit der die Entwicklung des Sprachgebrauchs im Amt beurteilt wird.
Das Label für Zweisprachigkeit
Das 2001 geschaffene Label wird vom Forum für die Zweisprachigkeit in Biel/Bienne ausgestellt und bezweckt, die Zweisprachigkeit in der eigenen Region und auch in anderen zweisprachigen Regionen der Schweiz zu fördern. Das Label soll das Interesse und den gegenseitigen Respekt zwischen den Sprachgemeinschaften stärken.
Handelsregisteramt des Kantons Freiburg
Das Handelsregisteramt ist der Volkswirtschaftsdirektion unterstellt. Das Handelsregister dient der Gründung und Identifikation juristischer Personen. Seine Hauptaufgabe ist es, juristisch relevante Sachverhalte zu registrieren und zu publizieren, um die Rechtssicherheit und den Schutz Dritter im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Privatrechts zu garantieren. Die Eintragung ins Handelsregister soll insbesondere die Vertretungs- und Haftungsverhältnisse eindeutig festlegen.