Zur Erinnerung: die energiepolitischen Ziele des Kantons, die mit der Energiestrategie 2050 des Bundes übereinstimmen, zielen auf die «4000-Watt-Gesellschaft» bis 2030 und die «2000-Watt-Gesellschaft» bis 2050 ab. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Kanton Freiburg auf eine austarierte Mischung von verbindlichen Massnahmen und Anreizmassnahmen.
Unter den verbindlichen Massnahmen, die im neuen Energiegesetz am 1. Januar 2020 eingeführt wurden, befindet sich namentlich die Pflicht, einen Teil der Wärme mit erneuerbaren Energien zu erzeugen, wenn die Heizung ersetzt (20%) oder eine neue Heizung eingebaut wird (30%). Für Neubauten wurde zudem die Pflicht eingeführt, einen Teil des Strombedarfs durch eine erneuerbare Energiequelle zu decken.
Gebäudeprogramm durch Wiederankurbelungsplan verstärkt
All diese Massnahmen wurden durch ein Gebäudeprogramm begleitet, dem eine Massnahme des Plans zur Stärkung der Wirtschaft in Verbindung mit der Gesundheitskrise zusätzlichen Aufwind gab (Verstärkung der Massnahme um ca. 15 Millionen Franken). Das Gebäudeprogramm, das bis Ende 2022 dauern wird, oder bis die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind, ist sehr erfolgreich. Nach heutigen Prognosen werden die bereitgestellten Mittel voraussichtlich spätestens Anfang 2022 aufgebraucht sein. Da die Beitragszusicherungen 2 Jahre gültig sind, werden die Arbeiten bis 2024 andauern. Seit Beginn des Gebäudeprogramms wurden Förderbeiträge in der Höhe von 76 Millionen Franken vergeben, was Investitionen von schätzungsweise knapp 500 Millionen Franken ermöglicht hat. Zurzeit läuft eine Studie mit der HSW, um den genauen Einfluss dieses Programms auf die Freiburger Wirtschaft zu untersuchen.
Die Resultate der Massnahmen, die auf zwei Ebenen ansetzen, sind sehr vielversprechend, was den Ersatz von fossilen Energieträgern bei der Wärmeerzeugung betrifft. Unter den Baubewilligungsgesuchen, die für Neubauten und für den Heizungsersatz gestellt werden (~ 900 Gesuche für 2020) befinden sich nur 4%, die weiterhin fossile Energien nutzen (Heizöl oder Gas). In knapp 82% der Fälle setzen die Eigentümer auf Wärmepumpen. Danach folgen Fernheizungen (8%) und Holzheizungen (6%).
Dank diesen Resultaten hat sich Freiburg einen Vorsprung verschafft und ist heute schon fast so weit, um das künftige CO2-Gesetz, das am 13. Juni zur Abstimmung kommt, ohne zusätzliche Vorschriften im Gebäudebereich anzuwenden. Die Anstrengungen in diesem Zusammenhang werden zudem belohnt, da das CO2-Gesetz im Kanton Freiburg erst ab 2026 gelten würde, also drei Jahre später als in den Kantonen, die bei der Einführung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) gesetzgeberisch hinterherhinken.
Rasantes Wachstum der Fotovoltaik
In Bezug auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen hat sich die Fotovoltaik mit einer Zunahme um 239% zwischen 2015 und 2020 spektakulär entwickelt. Die aktuelle Stromproduktion beträgt 130 GWh. Doch um die auf diesem Gebiet gesetzten Ziele zu erreichen, nämlich eine Produktion von 500 GWh bis 2050 muss dieses Wachstum noch verstärkt werden.
Die Fotovoltaik leistet somit einen zunehmenden Beitrag an die Stromproduktion, allerdings vornehmlich im Sommerhalbjahr. Auf der anderen Seite kommt die Stromproduktion im Winter, wenn die Nachfrage am höchsten ist, nur schwer vom Fleck.
Diese Problematik betrifft nicht nur den Kanton Freiburg, sondern die ganze Schweiz. Bis heute gibt es kein ausreichend fortgeschrittenes Projekt einer Tiefengeothermieanlage, eines Windparks oder einer Wasserkraftanlage auf dem Kantonsgebiet, um kurz- oder mittelfristig mit einer Stromproduktion rechnen zu können, welche die winterliche Stromlücke auffüllen würde. Auch keine Biogasanlage wurde seit 2016 in Betrieb genommen und kein grösseres Projekt ist bis heute in der Pipeline. Diese Tatsache ist doch recht besorgniserregend, zumal der Strommangel dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz zufolge noch vor einer Pandemie das grösste Risiko für die Schweiz darstellt. Hinzu kommt, dass auf die Stromimporte nicht länger Verlass ist, da die Nachbarländer mit der gleichen Problematik konfrontiert sind. Zudem könnte sich die Lage noch weiter verschärfen, seit der Bundesrat den Rahmenvertrag mit der Europäischen Union aufgegeben hat.
Ab 2022 könnte im Kanton eine seismische Messkampagne (Oberflächenaktivität) im Hinblick auf ein Tiefengeothermie-Projekt beginnen. Das Ziel ist es, Fernheizzentralen zu bauen, um die städtischen Gebiete mit Wärme zu versorgen.
Eine weitere Priorität stellt die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Gebäudesanierung dar, das zurzeit in Planung ist und dem Staatsrat voraussichtlich Ende 2021 vorgelegt wird. Die Tätigkeit im Bereich der Schulung wird im Rahmen des Programms Energie-FR ebenfalls prioritär fortgesetzt und verstärkt.
In den kommenden Jahren will der Staat Freiburg seine Offensive für eine schnelle und kohärente, aber sichere Energiewende fortsetzen. Er will deshalb namentlich die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich und die Nutzung von erneuerbaren Energien weiter fördern.