Bis anhin regelte der GAV die Arbeitsbedingungen von etwa drei Viertel der Tankstellenshops. Der GAV wurde 2005 vom Freiburgischen Verband der Tankstellenshop-Inhaber (FVTSI) und den Gewerkschaften UNIA und SYNA aufgestellt. Ziel des GAV ist es, zu verhindern, dass sich aufgrund des Zuwachses an Tankstellenshopbetreibern die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Bisher wurde das Anwendungsgebiet des GAV aber nicht ausgeweitet.
Der GAV tritt am 1. März 2013 in Kraft und ist ab diesem Datum rechtskräftig, d.h. er gilt für alle Personen, die in Tankstellenshops angestellt sind, unabhängig davon, ob sie einer Gewerkschaft angehören oder nicht. Auch alle Tankstellenshopbetreiber müssen den GAV befolgen, egal ob sie Mitglieder des FVTSI sind oder nicht.
Der GAV regelt wichtige Aspekte der Arbeit in einem Tankstellenshop wie beispielsweise Mindestlohn, 13. Monatslohn, Arbeitszeiten, Umgang mit Überzeit und Ferientagen, Krankheit, Lohnausfallversicherung sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung des GAV seitens des Arbeitgebers. Die Sozialpartner möchten den betroffenen Personen auf diese Weise eine Art Wegleitung zur Verfügung stellen, in der alle grundlegenden Aspekte des Arbeitsverhältnisses enthalten sind.
Der GAV wird demnächst auf den Websites des Amts für den Arbeitsmarkt und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) verfügbar sein.