Blocs (Site Studio)
- Einreichung des Gesuchs bei der Schweizer Vertretung im Wohnsitzstaat der gesuchstellenden Person, die es an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiterleitet;
- Verifizierung des Dossiers durch den Heimatort;
- Staatsratsbeschluss zur Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht, aus dem freiburgischen Bürgerrecht, aus dem Bürgerrecht der Gemeinde;
- Bekanntgabe des Entlassungsentscheids an das SEM zur Übermittlung an die betroffene Person;
- Aktualisierung des Zivilstandsregisters durch das Amt für Zivilstand und Einbürgerung ZEiA.
Kantonale Gebühr: 150 Franken
- Einreichen des Gesuchs beim Amt für Zivilstand und Einbürgerung ZEiA per Post oder am Schalter;
- Überprüfung der Unterlagen durch das Amt;
- Staatsratsbeschluss zur Entlassung aus dem freiburgischen Bürgerrecht und aus dem Bürgerrecht der Gemeinde;
- Schliessung des Dossiers und Rechnungsstellung.
Kantonale Gebühr: 100 Franken
- Einreichen des Gesuchs beim Amt für Zivilstand und Einbürgerung ZEiA per Post oder am Schalter;
- Überprüfung der Unterlagen durch das Amt;
- Übermittlung des Dossiers zum Entscheid an den Heimatort;
- Beschluss des Gemeinderats, der die gesuchstellende Person aus dem Gemeindebürgerrecht entlässt;
- Rücksendung des Dossiers an das ZEiA und Aktualisierung des Zivilstandsregisters durch das ZEiA.
Gebühr: kostenlos