Allgemeines
Mit einem erleichterten Verfahren nehmen Sie das Bürgerrecht Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners an, während Sie mit einem ordentliches Verfahren das Bürgerrecht des Wohnorts erhalten. Auch bei der Verfahrensdauer und den Kosten gibt es Unterschiede.
Dieser Schritt betrifft die Überprüfung der Zivilstandsdaten jeder Person (z. B.: genaue Identität, Geburtsdatum, verheiratet, ledig, Kinder usw.). Wenn die gesuchstellende Person seit dem 1. Januar 2005 in der Schweiz noch nie von einem Zivilstandsereignis betroffen war, ist sie noch nicht im schweizerischen Zivilstandsregister aufgeführt. Das Ziel besteht darin, den genauen Zivilstand der betroffenen Personen für ihre mögliche Einbürgerung, also die Ausstellung von Schweizer Identitätsdokumenten, festzulegen.
A2 schriftlich, B1 mündlich.
Die entsprechenden Informationen sind auf der Website von fide zu finden.
Die Ausweise C und B sowie die vom EDA ausgestellte Legitimationskarte werden voll auf die Aufenthaltsdauer in der Schweiz angerechnet. Die Dauer des Aufenthalts mit einer F-Bewilligung zählt zur Hälfte.
Auf der Grundlage des Entscheids des Amtes für Bevölkerung und Migration (BMA) ist es möglich, eines Jahr lang dafür wegzugehen. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Jahr wird das Verfahren ausgesetzt und kann bei der endgültigen Rückkehr wieder aufgenommen.
Ordentliche Einbürgerung
Die drei Entscheidbehörden (Gemeinde, Kanton und Bund) stellen folgende Beträge in Rechnung: Der dem Kanton geschuldete Betrag schwankt zwischen 800 Franken und 1500 Franken.
Die Gemeinden haben ihre eigenen Gebührenreglemente; die Gebühren können zwischen 0 Franken und 1500 Franken variieren.
Für die Ausstellung einer eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung stellt das Staatssekretariat für Migration (SEM) Rechnung für Gebühren in der Höhe von 100 Franken für eine volljährige Person, 150 Franken für ein Paar oder eine Familie und 50 Franken für eine minderjährige Person, die sich einzeln einbürgern lässt.
Das ergibt ein Total von zwischen 800 Franken und 3150 Franken pro Dossier.
Ein ordentliches Einbürgerungsverfahren dauert zwischen 24 und 36 Monaten, je nachdem, wie lange das Verfahren bei allen Behörden dauert, die nacheinander tätig werden müssen (Kanton, Gemeinden, Bund). Wir weisen darauf hin, dass die Eintragung in das informatisierte Zivilstandsregister nicht in dieser Frist enthalten ist.
Eine ausländische Person gehört der zweiten Generation an, wenn sie in der Schweiz als Kind eingewanderter ausländischer Eltern geboren wurde. Dasselbe gilt für Personen, die in die Schweiz eingereist sind, sofern sie den grössten Teil ihrer obligatorischen Schulzeit in unserem Land absolviert haben.
Wurde das Bürgerrecht einer Freiburger Gemeinde verliehen, so kann die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller in eine andere Gemeinde umziehen, informiert dazu aber das ZEiA über ihren oder seinen Wohnsitzwechsel. Ein Umzug vor dieser Phase kann ein Hindernis darstellen oder zu einer erheblichen Verzögerung führen.
Laden Sie das Dokument «Vorfragebogen» herunter, füllen Sie es aus und schicken Sie es per Post zurück oder holen Sie es während der Öffnungszeiten im ZEiA ab (siehe Kontaktangaben).
Alle unvollständigen Fragebogen werden zurückgesendet.
Es genügt die Anwesenheit einer einzigen Person, allerdings müssen die Dokumente zu allen einbürgerungswilligen Personen vorgelegt werden.
Ab 14 Jahren.
Paare, die seit drei Jahren zusammenleben, werden wie ein Ehepaar behandelt.
Auch wenn eine Ehepartnerin/ein Ehepartner kein Gesuch stellt, kann sie oder er angehört werden. Kinder werden ab dem Alter von 12 Jahren angehört.
Erleichterte Einbürgerung
Das Staatssekretariat für Migration berechnet für die erleichterte Einbürgerung eine Gebühr von 900 Franken pro Dossier. Diese Gebühr wird für Personen unter 18 Jahren auf 650 Franken pro Dossier reduziert.
Ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren dauert zwischen 6 und 24 Monaten.
Die erleichterte Einbürgerung nach Artikel 21 BüG setzt eine enge, stabile und tatsächliche eheliche Gemeinschaft voraus. Im Falle einer Trennung wird das Verfahren ohne weitere Folgen eingestellt.