Das bietet der IP+
Betreuung durch ein Zweierteam, das aus einer Personalberaterin bzw. einem Personalberater und einer Sozialarbeiterin bzw. einem Sozialarbeiter besteht; intensives Coaching während maximal neun Monaten (individuelle Beratung); koordinierte Gewährung bedarfsgerechter Massnahmen (soziale Eingliederungsmassnahmen (SEM), Massnahmen zur beruflichen Eingliederung in Form von Verträgen nach BAMG - Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt)
Eintrittskriterien (müssen kumulativ erfüllt sein)
Der IP+ richtet sich an stellensuchende Personen, die: keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigungen haben oder ausgesteuert sind; Leistungen der Sozialhilfe beziehen oder während der letzten 12 Monate bezogen haben (Abweichungen je nach Verfügbarkeit des Integrationspools möglich); motiviert sind, eine neue Stelle zu finden.
Anmeldung
Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum und der Sozialdienst melden die betroffenen Personen gemeinsam an und unterzeichnen eine Zusammenarbeitsvereinbarung.
Integrationslösung für die Hälfte der Teilnehmenden
Die Massnahme Integrationspool+ (IP+), bei ihrer Lancierung im Jahr 2013 in der Schweiz einzigartig, zeigt erfreuliche Ergebnisse. Dies bestätigen auch eine 2018 publizierte Evaluation sowie eine Bilanz, die im Jubiläumsjahr 2023 gezogen wurde. IP+ erfüllt die Erwartungen: Für über 50 % der teilnehmenden Personen konnte eine Eingliederungslösung gefunden werden. Die grosse Stärke von IP+ liegt in der intensiven Betreuung der Arbeitslosen durch Tandems aus Fachpersonen für die berufliche und die soziale Eingliederung.
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Gesetzliche Grundlage
- Artikel 86 des Gesetzes vom 6. Oktober 2010 über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG)
- Artikel 25, 28 und 29 des Reglements vom 2. Juli 2012 über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMR)