Das Dispositiv Mietzinsgarantie
Das Dispositiv Mietzinsgarantie gewährleistet den Vermietern Sicherheiten, damit von der Sozialhilfe unterstützte Personen einfacher einen Mietvertrag abschliessen und eine Wohnung anmieten können. Gemäss Subsidiaritätsprinzip werden diese Sicherheiten, nur dann von den Sozialhilfeorganen gewährt, wenn es nicht anders geht.
Die Gewährung einer Garantie für die Übernahme der laufenden Mieten und/oder des Mietzinsdepots erfolgt gemäss den nachfolgenden Formularen und gemäss dem vom KSA festgelegten Vorgehen. Das Übergabevorgehen zwischen den regionalen Sozialdiensten bei Wohnungswechsel wird ebenfalls geregelt.
- Die Garantie für die Übernahme der laufenden Mieten, welche alleine oder mit einer Kaution gewährt werden kann;
- Die Kaution für ein Mietzinsdepot, welche alleine oder mit einer Garantie für die Übernahme der laufenden Mieten gewährt werden kann;
- Das Vorgehen zwischen den RSD bei Übernahme der Mietzinsgarantie und/oder der Kaution für das Mietzinsdepot;
- Das Formular zur Prüfung eines Gesuchs um Mietzinsgarantie und/oder Kaution des Mietzinsdepots.
Die Garantie für die Übernahme der laufenden Mieten und/oder des Mietzinsdepots durch die Sozialdienste wird dennoch weiterhin subsidiär zu anderen Möglichkeiten gewährt (z. B. Kautionsfirmen, Darlehen von Dritten oder einem Arbeitgeber, reduzierte Anforderungen von Privatbesitzern).