Erste Eintragung
Vorgehensweise:
· Verfassen und Senden eines Antrags ("Anmeldung"), datiert und von zwei Mitgliedern der Verwaltung oder einem Mitglied mit Einzelunterschrift unterschrieben. Die Unterschrift jedes unterschriftsberechtigten Genossenschafters muss durch einen Notar oder durch das Bezirksgericht beglaubigt worden sein.
· Im Antrag aufzuführende Daten: siehe Art. 87 HRegV
· Mit dem Antrag einzureichende Belege: Art. 84 HRegV
Achtung: Es braucht mindestens 7 Genossenschafter für die Gründung (vgl. Art. 831 OR).
Nota bene
Genossenschaften, deren Statuten eine persönliche Haftung vorsehen, müssen dem Handelsregisteramt ein Verzeichnis der Genossenschafter einreichen. Dieses wird nicht ins Handelsregister eingetragen, steht jedoch zur Einsicht offen. Nach neuem Recht führt das Handelsregiser diese Listen nicht mehr nach.
Änderung
Vorgehensweise:
· Verfassen eines "Änderungsantrags", datiert und unterschrieben durch einen Geschäftsführer mit Einzelunterschrift oder durch zwei Geschäftsführer, unter Beschreibung der eingetretenen Änderungen.
· Für die einzureichenden Belegen siehe nachfolgend oder kontaktieren Sie unser Amt.
Wohnsitzwechsel (in der gleichen Gemeinde)
Antrag mit Angabe von: «Neuer Wohnsitz : Strasse…, Hausnummer..., Postleitzahl..., Name der Gemeinde...».
Neues Mitglied der Verwaltung (Geschäftsführung)
· Antrag (auch vom neuen Mitglied unterzeichnet) lautend auf: «Neues Mitglied der Verwaltung (Funktion angeben) mit Einzel-/Kollektivunterschrift ist: Name, Vorname, Heimatort, Wohnsitz.»
· Belege: Originalprotokoll der Genossenschafterversammlung, welche das neue Mitglied gewählt hat, einreichen und Originalprotokoll der Verwaltungssitzung, welche die Vertretungsberechtigung erteilt hat.
> Eine erneute Beglaubigung der Unterschrift des neuen Mitgliedes der Geschäftsführung ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift schon früher in beglaubigter Form für die gleiche Rechtseinheit eingereicht wurde.
Löschung der Unterschrift eines Verwaltungsmitgliedes
Antrag mit Angabe von: «Die Unterschrift von X, der nicht mehr Vorstandsmitglied ist, wird gelöscht.».
Änderung des Revisionsorgans
· Antrag mit Angabe von: «X ist nicht mehr Revisionsstelle. Neue Revisionsstelle ist: Y, in …. (Sitz und Eidgenössische Nummer)»
Originalprotokoll der Gesellschafterversammlung einreichen, welche die neue Revisionsstelle gewählt hat.
· Original der Wahlannahmeerklärung der neuen Revisionsstelle einreichen.
Änderung der Statuten
· Antrag mit Angabe der eingetretenen Veränderungen.
· Belege: Originalprotokoll der Gesellschafterversammlung, welche die Statutenänderungen beschlossen hat und neue Statuten, unterzeichnet von einem Vorstandsmitglied.
> Genossenschaften, welche in ihrer Firma die juristische Form nicht angeben, müssen ihre Statuten bis zum 31.12.2009 anpassen.
Bevollmächtigung von Dritten
Antrag mit Angabe von: «Einzel-/Kollektivunterschrift/Prokura zu 2, zu 3 ist übertragen worden dem ...X... mit Heimat in ...und Wohnort in ...». Der neue Vertreter muss diesen Antrag auch unterschreiben.
> Eine erneute Beglaubigung der Unterschrift des neuen Vertreters ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift schon früher in beglaubigter Form für die gleiche Rechtseinheit eingereicht wurde (siehe Rubrik FAQ).
Löschung einer Unterschrift oder einer Prokura
Antrag mit Angabe von: «Die Unterschrift/Prokura des X ist gelöscht».
> Falls die Gesellschaft ihrer Pflicht zur Anmeldung der Löschung eines zurückgetretenen Unterschriftsberechtigten nicht nachkommt, kann er diese selber beim HR anmelden (bitte Kopie des an die Gesellschaft adressierten Kündigungsbriefes beilegen).
Änderung der persönlichen Angaben (Wohnsitz, Familienname, Heimatort, etc.)
Antrag mit Angabe der eingetretenen Änderungen, unterschrieben von der betroffenen Person.
Auflösung
Durch Beschluss der Genossenschafterversammlung. Ernennung eines Liquidators.
Löschung
Vorgehensweise:
· Verfassen eines "Löschungsantrags", datiert und von allen Liquidatoren unterschrieben, mit dem Vermerk «In Folge der Auflösung der Gesellschaft wird der Eintrag der Gesellschaft gelöscht. Datum des dritten Schuldenrufes beziehungsweise eines Einmaligen: SHAB vom (Datum)».
> Bitte legen Sie die Kopien der drei Schuldenrufe bei (bis Ende 2022) beziehungsweise den Einmaligen (ab 2023).
> Das HR muss die Löschungsbewilligungen der Steuerbehörden abwarten, bevor die Löschung eingetragen werden kann.
Zahlung der Gebühren für die Löschung einer Genossenschaft:
Für die Löschung einer Genossenschaft im Handelsregisteramt werden Gebühren erhoben. Diese müssen vor der Eintragung der Löschung per Rechnung beglichen werden.