Gesetzliche Grundlage
· Art. 552 ff OR
· Firma (Art. 950 OR): Kollektivgesellschaften können unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze zur Firmenbildung ihre Firma frei wählen. In der Firma muss stets die Rechtsform (KLG / klg / Kollektivgesellschaft) angegeben werden. Für weitere Details: Weisung des EHRA zu Firmen und Namen.
· Spezielle Bestimmungen: Art. 40 bis 42 HRegV
Erste Eintragung
Vorgehensweise:
· Mit der Firmentätigkeit begonnen haben.
· Die Gesellschaft muss Räumlichkeiten im Kanton besitzen.
· Formular ausfüllen (siehe Downloads), datieren und von allen Gesellschaftern unterschreiben sowie an uns zurückschicken. Die Unterschrift jedes unterschriftsberechtigten Gesellschafters muss durch einen Notar oder durch das Bezirksgericht beglaubigt worden sein.
· Oder sich persönlich bei unserem Schalter mit dem ausgefüllten Formular und einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) melden.
Änderung
Vorgehensweise:
· Verfassen und senden eines von jedem Gesellschafter unterschriebenen und datierten Briefes, in dem der Begriff «Anmeldung der Änderung» festgehalten ist.
· Oder sich mit einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) bei unseren Schaltern vorweisen.
Vorlagen:
Wohnsitzwechsel (in der gleichen Gemeinde)
Antrag mit Angabe: «Neuer Wohnsitz : Strasse..., Hausnummer..., Postleitzahl..., Name der Gemeinde...».
Wohnsitzwechsel (in eine andere Gemeinde)
Antrag mit Angabe von: «Sitz übertragen nach..., Neuer Wohnsitz: Strasse..., Hausnummer..., Postleitzahl..., Name der Gemeinde...».
> Der Name des neuen Sitzes muss mit einer politischen Gemeinde übereinstimmen.
Wechsel eines Gesellschafters
· Antrag von allen Gesellschaftern einschliesslich des alten und des neuen Gesellschafters unterschrieben mit Angabe von: «X ist nicht mehr Gesellschafter. Neuer Gesellschafter mit Unterschrift (Unterzeichnungsmodus bestimmen): Name, Vorname, Heimatort ..., Wohnsitz in...».
> Eine erneute Beglaubigung der Unterschrift des neuen Gesellschafters ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift schon früher in beglaubigter Form für die gleiche Rechtseinheit (Gesellschaft) eingereicht wurde.
> Der Wechsel eines Gesellschafters kann eine Änderung der Firma bewirken.
Allfällige Bevollmächtigte
Bitte Zutreffendes auf dem Formular ankreuzen bzw. auf dem Antrag angeben («Einzelunterschrift/Kollektivunterschrift zu 2 oder zu 3/ Prokura wurde XY, von [Heimatort], in ... [Wohnort], verliehen.»).
> Auch vom neuen Vertreter zu unterzeichnen.
> Eine erneute Beglaubigung der Unterschrift des neuen Vertreters ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift schon früher in beglaubigter Form für die gleiche Rechtseinheit (Gesellschaft) eingereicht wurde (siehe Rubrik FAQ).
Löschung einer Unterschrift oder einer Prokura
Antrag mit Angabe von: «Die Unterschrift/Prokura des XY, von ...., in ..., ist aufgehoben».
Änderung der persönlichen Angaben (Wohnsitz, Familienname, Heimatort, etc.)
Antrag mit Angabe der eingetretenen Änderungen.
> Kann nur von der betroffenen Person unterzeichnet werden.
Auflösung
Antrag mit Angabe der Firma und dem Zusatz «in Auflösung», sowie dem Vermerk, dass die Gesellschaft tatsächlich aufgelöst worden ist, die Namen der Liquidatoren und ihrer Unterschriftsberechtigung (Name, Vorname, Heimatort und Wohnsitz falls es sich um Dritte handelt, deren Unterschrift noch beglaubigt werden muss).
> Simultane Auflösung der Gesellschaft und Löschung des HR-Eintrages sind möglich, sofern die Gesellschafter bestätigen, dass sie die Liquidation der Gesellschaft abgeschlossen haben (s. Formular "Auflösung und Liquidation").
Löschung
Vorgehensweise
· Ausgefülltes, datiertes und von allen Gesellschaftern/Liquidatoren unterschriebenes Formular (siehe Downloads) an uns schicken. ODER
· Einen von allen Gesellschaftern/Liquidatoren unterschriebenen und datierten Löschungantrag, welcher die Angabe «Die Gesellschaft ist in Folge der Beendung aller Geschäftsaktivitäten gelöscht» beinhaltet, an uns schicken.
· ODER sich mit einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) bei unserem Schalter melden, wir füllen das Formular mit Ihnen aus.
Zahlung der Gebühren für die Löschung einer Kollektivgesellschaft:
Für die Löschung einer Kollektivgesellschaft im Handelsregister werden Gebühren erhoben. Diese müssen vor der Eintragung der Löschung per Rechnung beglichen werden.