Weiterbildung und Begleitung der Lehrpersonen haben Priorität
Der Kanton Freiburg hat mit dem Lehrplan 21 (LP 21) seit vier Jahren an den deutschsprachigen Schulen positive Erfahrungen gesammelt. Nun sind die französischsprachigen Schulen an der Reihe, den Modullehrplan digitale Bildung des Westschweizer Lehrplans (PER EdNum) umzusetzen.
Ein klarer Rahmen für die Schulen
Für eine bestmögliche Umsetzung muss für die Schulen ein klarer materieller und organisatorischer Rahmen geschaffen werden. Um diesen Rahmen zu schaffen und der Motion 2019-GC-139 Folge zu leisten, hat der Staatsrat beschlossen, eine kantonale digitale Bildungsstrategie für die obligatorische Regel- und Sonderschulen zu erarbeiten (DigiBi-Strategie). Die Strategie deckt viele Bedürfnisse ab, die seitens Praxis bestehen:
- Die Schulen sind von den Gemeinden bereits gut ausgestattet, weisen jedoch erhebliche Unterschiede hinsichtlich Qualität und Niveau der Ausstattung, des Supports und der IT-Infrastruktur auf, was zu Ungleichheiten zwischen den Schülerinnen und Schülern, zu Sicherheitslücken und zur Gefahr der Verschwendung führt.
- Digitale Bildung ist an den Schulen nichts Neues, aber die pädagogischen Konzepte sind nicht mehr auf dem neusten Stand.
- Die Neuerungen im Bereich der digitalen Bildung erfordern eine Begleitung und Unterstützung vor Ort sowie spezielle pädagogische und technische Weiterbildungen.
Weiterbildung und Begleitung vor Ort
Für den gesamten obligatorischen Regelunterricht- und die Sonderschulen umfasst die Strategie eine pädagogische Begleitung und Unterstützung für die Schuldirektionen und Lehrpersonen, Ansprechpersonen an den Schulen, einen Leitfaden und Modelle für die Integration der digitalen Bildung im Unterricht. Sie sieht Weiterbildungen vor, um den Lehrpersonen Methoden zu vermitteln, mit denen sie ihren Unterricht mit digitalen Möglichkeiten punktuell bereichern können. Dadurch werden digitale Lernaktivitäten gewährleistet, die dem Alter der Schülerinnen und Schüler angepasst sind.
Zentralisierte Beschaffung und Qualitäts-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards
In organisatorischer und materieller Hinsicht übernimmt der Kanton die IT-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen sowie der Lehrpersonen und des kantonalen Verwaltungspersonals der gesamten obligatorischen Schulen. Für die IT-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler an den Primarschulen sind weiterhin die Gemeinden zuständig. Diese Regelung wird allenfalls im Rahmen des zweiten Pakets der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden (DETTEC) überprüft.
Für die Beschaffung und Verwaltung des Materials sieht die Strategie die Schaffung eines einzigen kantonalen Beschaffungsportals vor, das von der kantonalen Lehrmittelverwaltung (KLV) betrieben wird und eine sinnvolle und rationelle Beschaffung unter Einhaltung der Sicherheits-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards begünstigt.
Die Strategie regelt auf kantonaler Ebene den IT-Support sowie die Verwaltung und die Verwendung von Anwendungsprogrammen und Software. Sie legt Standards für die IT-Infrastruktur fest. Im Bereich der nachhaltigen Entwicklung werden mehrere Möglichkeiten in Betracht gezogen, um die Auswirkungen der Strategie auf die Umwelt zu verringern, wie das Recycling und die Reparierbarkeit von Geräten. Sie werden in einer Arbeitsgruppe weiterentwickelt, die sich mit nachhaltiger Entwicklung und Gesundheit befasst.
Gesamtkosten von 68,7 Millionen verteilt auf 5 Jahre
Die Verwaltung und Umsetzung dieser Strategie erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Die zusätzlichen Kosten zulasten des Kantons belaufen sich auf insgesamt 68'671'000 Franken, davon entfallen 18% auf Weiterbildungskosten, 26% auf die pädagogische Begleitung, 18% auf den Kauf von IT-Ausstattung für die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen und der sonderpädagogischen Einrichtungen, 9% auf das Lehr- und Verwaltungspersonal der Schulen (27% des Gesamtbetrags), 13% auf den Kauf digitaler Lehrmittel, Lernsoftware und deren Verwaltung sowie 16% auf die Verwaltung und den Betrieb des Programms. 7,7 Millionen Franken entsprechen einer geschätzten Lastenverschiebung von den Gemeinden auf den Kanton. Um Verschwendung zu vermeiden, wird der Übergang von der Ausstattung durch die Gemeinden zur Ausstattung durch den Kanton entsprechend den Bedürfnissen und Gegebenheiten der einzelnen Schulen erfolgen.
Die nächsten Schritte
Die DigiBi-Strategie bedingt die Änderungen mehrerer Artikel des Schulgesetzes. Daher wird dem Grossen Rat eine Vorlage für eine Gesetzesänderung in Zusammenhang mit der DigiBi-Strategie unterbreitet. Da das Rahmenprogramm dem obligatorischen Finanzreferendum unterliegt, wird die Freiburger Bevölkerung anschliessend Gelegenheit haben, über die Vorlage abzustimmen.
Auf Antrag, der mit der Prüfung der Strategie beauftragten Ad-hoc-Kommission, hat der Grosse Rat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die kantonale Strategie für die digitale Bildung an den obligatorischen Regel- und Sonderschulen (DigiBi-Strategie) an den Staatsrat zurückzuweisen. Der Staatsrat schloss sich dem Rückweisungsantrag an und wird die Anpassungen so schnell wie möglich aufnehmen. Die einzelnen Punkte, auf die sich die Rückweisung bezieht, werden im Folgenden unter der Rubrik «Fragen/Antworten» erläutert.
DigiBi-Strategie - Fragen und Antworten
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Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2023 entschieden, die digitale Bildungsstrategie an den Staatsrat rückzuüberweisen. Der Staatsrat hat sich diesem Rückweisungsantrag angeschlossen und wird in Kürze eine neue Botschaft vorlegen, die den Forderungen des Grossen Rates Rechnung trägt.
Die Forderungen des Grossen Rates beziehen sich auf bestimmte Punkte, die aber die Kohärenz des Vorhabens nicht in Frage stellen:
- Trennung von materiellen und pädagogischen Kosten: Die Kosten für die Umsetzung des Westschweizer Lehrplans für digitale Bildung (pädagogische Kosten) sollen von den Kosten für die Umsetzung der Motion 2019-GC-139 (materielle Kosten für die Kostenübernahme der IT-Ausstattung durch den Kanton) getrennt werden. Die mit pädagogischen Aspekten verbundenen Kosten (Weiterbildung) sollen in die regulären Budgets der Ämter für obligatorischen Unterricht integriert werden.
- Übernahme der Kosten für die IT-Ausrüstung der Schülerinnen und Schüler auf Primarstufe durch den Staat: Der Grosse Rat verlangt, dass auch die Kosten für die IT-Ausstattung der Primarschülerinnen und Primarschüler vom Kanton übernommen werden. Die Strategie sah bereits vor, dass der Kanton die Kosten für die IT-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen sowie des kantonalen Lehr- und Verwaltungspersonals für die gesamte obligatorische Schulzeit übernimmt.
- Ausstattung mit IT-Ausrüstung: Der Grosse Rat möchte die IT-Ausrüstung der Klassen 1H/2H aus den Ausstattungsstandards herausnehmen. Ausserdem fordert er die Festlegung einer Bandbreite (Höchst- und Mindestwert) für die Ausstattung der Schulen.
- Ergänzungen zur Botschaft: Die Kommission forderte folgende zusätzliche Unterlagen:
- Bilanz der Umweltauswirkungen im Zuge der Umsetzung der Strategie
- Zusammenfassung der Studien, die sich mit den Auswirkungen der digitalen Nutzung auf die Gesundheit von Kindern befassen
- Bestandsaufnahme der Erfahrungen mit der Digitalisierung im Bildungsbereich in den Orientierungsschulen des Sensebezirks, in anderen Kantonen und im Ausland, insbesondere in Schweden
Die Rückweisung wirkt sich wie folgt auf die Planung der digitalen Bildungsstrategie aus:
- In Bezug auf die pädagogischen Aspekte: Die Planung der Umsetzung des Westschweizer Lehrplans für digitale Bildung wird wie ursprünglich geplant fortgesetzt. Zur Erinnerung: Die Weiterbildung hat dieses Jahr für rund 700 Lehrpersonen für die Stufen 1H bis 4H begonnen, mit dem Ziel, auf Beginn des nächsten Schuljahres mit der Einführung des Westschweizerlehrplans für digitale Bildung für die Schülerinnen und Schüler in 1H/2H zu beginnen. Die Ressourcenpersonen werden schrittweise eingesetzt.
- In Bezug auf die materiellen Aspekte: Die kantonale Kostenübernahme für die Informatikausrüstung der Schülerinnen und Schüler, der Lehrpersonen und des kantonalen Verwaltungspersonals der Regel- und Sonderschulen (1H‒11H) wird in eine neue Botschaft aufgenommen. Nimmt der Grosse Rat diese neue Vorlage an, wird sie dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
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Die DigiB-Strategie legt keine pädagogischen Lernmethoden fest. Die pädagogischen Ziele werden in den Lehrplänen beschrieben. Die Strategie bietet einen materiellen und organisatorischen Rahmen für ihre Umsetzung.
Im Kanton Freiburg gelten für die obligatorische Schule zwei Lehrpläne, einer für den französischsprachigen (PER) und einer für den deutschsprachigen Kantonsteil (LP 21). Jeder umfasst ein Modul zur digitalen Bildung, in dem die Ziele, Kompetenzen und Inhalte festgelegt werden. Diese Lerninhalte ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, im sicheren Rahmen der Schule ihre digitalen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern und vertiefen, die sie für ihr privates, berufliches, akademisches und staatsbürgerliches Leben benötigen. So wird bei der jüngeren Generation ein bewussterer, sparsamerer und verantwortungsvollerer Umgang mit digitalen Instrumenten gefördert. Die Lerninhalte tragen so zur Risikoprävention und zur Chancengerechtigkeit bei.
Im deutschsprachigen Kantonsteil schloss der in den Jahren 2010 bis 2014 erarbeitete Lehrplan 21 (LP 21) von Anfang an die digitale Bildung mit drei Kompetenzbereichen mit ein: «Medien, Informatik und Anwendungskompetenzen». Der Lehrplan ist mit Beginn des Schuljahres 2019/20 auf allen Stufen der obligatorischen Schulen 1H-11H in Deutschfreiburg in Kraft getreten. Die Weiterbildung aller Lehrpersonen zur Umsetzung des Lehrplans hat ab Schuljahr 2018/19 begonnen und wurde im Laufe des Schuljahres 2022/23 abgeschlossen. Aus dieser Erfahrung mit der digitalen Bildung konnten zahlreiche Lehren für die Erarbeitung dieser Strategie gezogen werden.
Der im französischsprachigen Kantonsteil geltende Westschweizer Lehrplan PER stammt aus dem Jahr 2010 und wurde im März 2021 überarbeitet, um neue Lehr- und Lernformen im Zusammenhang mit der Digitalisierung zu integrieren. Der «PER éducation numérique» (PER EdNum) beruht auf den gleichen drei Schwerpunkten wie der LP 21: Medienbildung, Informatik und Anwendungen. Die schrittweise Umsetzung dieses überarbeiteten Lehrplans in den französischsprachigen Schulen des Kantons ist auf den Beginn des Schuljahres 2024/25 geplant und wird zunächst in den Klassen 1H bis 4H beginnen. Die Weiterbildungen für die Lehrkräfte und die Schuldirektionen haben mit Beginn des Schuljahres 2023/24 begonnen und sollen bis 2027/28 abgeschlossen sein.
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Lernen mit digitalen Medien, wie es in den Lehrplänen vorgesehen ist, bedeutet keinesfalls, dass ausschliesslich digitale Werkzeuge genutzt werden. Bücher und Stifte haben in den Schulklassen des Kantons Freiburg weiterhin ihren Platz.
Ein Teil des Lernens über digitale Medien findet vor allem in den unteren Schulstufen offline statt.
Mit den in der Strategie vorgesehenen Weiterbildungen lernen die Lehrpersonen pädagogische Aktivitäten kennen, bei denen die Digitalisierung einen Mehrwert für das Lehren und Lernen an der obligatorischen Schule bringt. So wird bei den Schülerinnen und Schülern ein altersgerechter Wechsel zwischen digitalen und analogen Aktivitäten gewährleistet. Es entscheidet immer noch die Lehrperson, wann und wie sie digitale Werkzeuge einsetzen möchte.
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Der im Dezember 2020 veröffentlichte Bericht des IRDP (Institut de recherche et de documentation pédagogique) liefert eine Bestandsaufnahme des Wissensstands, der Praktiken und der Empfehlungen in Bezug auf die Bildschirmzeit.
Der «PER EdNum» berücksichtigt diese Empfehlungen sowohl für das Lernen über digitale Medien wie das Lernen mit digitalen Medien und formalisiert setzt sie primär für den Anwendungsbereich ein.
Für den ersten Zyklus sieht der Westschweizer Lehrplan daher eine Sensibilisierung für die Zeit vor, die vor den Bildschirmen verbracht wird; im zweiten Zyklus folgen ein Vergleich der Orte und Zeiten, an denen und zu denen Bildschirme genutzt werden, sowie eine Analyse des eigenen Medienkonsums und der Mediennutzung; im dritten Zyklus erfolgt schliesslich eine Analyse der Nutzung bestimmter ‒ zweckmässiger oder riskanter ‒ digitaler Medien und ihrer Auswirkungen auf die digitale Identität, d. h. auf sämtliche Spuren, die eine Person im Internet hinterlässt.
In Bezug auf die Strahlenexposition folgen die öffentlichen Schulen den Empfehlungen und halten sich an die Normen der zuständigen Gesundheitsbehörden unseres Kantons, d. h. des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des kantonalen Amts für Gesundheit.
Schliesslich werden die in der Strategie vorgeschriebenen Standards für die IT-Ausstattung je nach Schulstufe und Alter angepasst, was den üblichen Gesundheitsempfehlungen für die Bildschirmzeit entspricht.
Durch die Bereitstellung einer angemessenen IT-Ausrüstung und die Weiterbildung der Lehrpersonen in digitaler Bildung ermöglicht die DigiBi-Strategie die Umsetzung der Präventionsaspekte, die in den Lehrplänen vorgesehen sind.
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Es sei darauf hingewiesen, dass an den Schulen bereits heute Richtlinien zur Einhaltung der Informatik- und Informationssicherheit (Richtlinien über die Internetnutzung und den Gebrauch digitaler Technologien, 2022) sowie eine Internetcharta in Kraft sind.
Die Verwendung von Microsoft-365-Konten an den Schulen entspricht den Datenschutzanforderungen des Staates Freiburg, die von der Datenschutzbehörde überwacht werden. Die in den Schulen verwendeten Schulverwaltungssysteme erfüllen ebenfalls diese Anforderungen und gewährleisten somit die Sicherheit der Personendaten der Schülerinnen und Schüler und des Schulpersonals.
Darüber hinaus werden diese Probleme im Lehrplan 21 und im Westschweizer Lehrplan thematisiert. Die Weiterbildungen der Schuldirektionen und der Lehrpersonen enthalten ein Modul zur Sensibilisierung für Informationssicherheit und Datenschutz.
Die Vereinheitlichung der IT-Ausstattung der Schulen und deren zentrale Verwaltung erhöht die Datensicherheit. So wird beispielsweise sichergestellt, dass die Betriebssysteme auf dem neuesten Stand sind; auch werden generische und anonyme Konten verboten. Während der Umsetzungsphase der Strategie wird ein Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept (ISDS) erarbeitet.
Mit den im Rahmen der Strategie bereitgestellten Mitteln wird die Verwaltung von Applikationen und Software an den Schulen erheblich verbessert. Die Ämter können den Zugang zu verschiedenen Inhalten und Diensten (betrügerische Internetseiten, Gewalt, Pornografie...) zu Hause sperren. Sie können die Eltern oder Schulen bei der Einrichtung und Einhaltung der Sicherheitsregeln (besonders die Inhaltsfilterung) begleiten.
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Heute sind die Gemeinden für die Anschaffung von IT-Ausstattung in den Schulen zuständig und es gibt keine allgemeinen Nachhaltigkeitskriterien für die rund 17°000 IT-Geräte, die in den Schulen erfasst sind. Die Einführung der DigiBi-Strategie bietet Gelegenheit, Massnahmen für eine nachhaltigere Verwaltung des Informatikbestands der Freiburger Schulen zu berücksichtigen.
So wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die verschiedene Lösungen zur Reduzierung des ökologischen Fussabdrucks der Informatikausrüstung der Schulen prüft und konkret vorschlägt. Es werden mehrere Lösungsansätze in Betracht gezogen, darunter:
Vernünftiger und sinnvoller Einsatz von IT
Die in den Lehrplänen festgelegten Ziele sollen die Schülerinnen und Schüler (unter anderem) auch für einen sparsamen, sozial verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang mit IT-Geräten sensibilisieren.
Durch die Weiterbildungen werden den Lehrpersonen die Schlüssel für einen vernünftigen und zielführenden Einsatz von IT-Geräten und Anwendungen in ihrem Unterricht vermittelt, wobei zum Beispiel gute Praktiken bei der Speicherung oder dem Austausch von Daten gefördert werden.
Ausstattung mit energieeffizienter Informatikausrüstung
Die Schulen müssen ihren Materialbedarf beim kantonalen Beschaffungsportal auf der Grundlage pädagogischer Kriterien und gemäss der von der Strategie vorgeschriebenen Ausstattungsstandards begründen, wodurch das Risiko einer Überausstattung begrenzt wird.
Das über das Beschaffungsportal bereitgestellte Material wird den Anforderungen des Bildungswesens entsprechen. So wird verhindert, dass Schulen unnötige oder ungeeignete Geräte erwerben.
Nachhaltigkeitsstandards für die Informatikausrüstung
Die über das Beschaffungsportal verwalteten öffentlichen Ausschreibungen müssen die neuen Rechtsgrundlagen für das öffentliche Beschaffungswesen, erfüllen, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind und den Kriterien der Nachhaltigkeit mehr Gewicht verleihen.
Die IT-Ausstattung, die über das Beschaffungsportal zur Verfügung steht, muss auch Umwelt- und Energiestandards erfüllen, die von einer in der Strategie vorgesehenen Arbeitsgruppe festgelegt werden.
Schrittweise Umsetzung der DigiBi-Strategie
Einige Schulen sind bereits gut ausgestattet. Die Erneuerung der Ausrüstung für die Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen und das kantonale Verwaltungspersonal wird schrittweise erfolgen, wobei der bereits in den Schulen vorhandenen Ausrüstung Rechnung getragen wird.
Überwachung und Lebenszyklusmanagement von IT-Lösungen
Die Verwaltung des Materials über ein Beschaffungsportal bietet die Möglichkeit, den gesamten Lebenszyklus von IT-Geräten besser zu kontrollieren und einen Überblick und einer besseren Bedarfsvorhersage für den gesamten Kanton zu erhalten. Dies erleichtert die Bestandsverwaltung und vermeidet Lagerüberschüsse angesichts einer sich schnell verändernden Technologie.
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Da ein standardisierter Rahmen auf kantonaler Ebene fehlt, hing die Ausstattung der Schulen mit Informatikmaterial bisher vom guten Willen, den Kenntnissen, den verfügbaren Finanzmitteln und den unterschiedlichen Einstellungen der Schuldirektionen und Gemeindebehörden gegenüber der Technologie ab. Die Verwaltung des technischen Supports, die Bereitstellung von Applikationen und Programmen, die für den schulischen Bereich geeignet sind, oder auch die Nutzung digitaler Lehrmittel sind aufgrund der Menge unterschiedlicher persönlicher Geräte komplexe Aufgaben. Zudem werden sich viele französischsprachige Schulen mit der Einführung des «PER EdNum» an die neuen Anforderungen anpassen und sich entsprechend ausstatten müssen.
Diese Situation führt zweifellos zu Ungleichheiten zwischen den Schülerinnen und Schülern des Kantons und zu einer digitalen Kluft zwischen den Schulen.
Die Strategie sieht die Bereitstellung gemeinsamer Verwaltungs- und Beschaffungsstrukturen über das Beschaffungsportal vor.
Es braucht eine stärkere Standardisierung der in der Strategie vorgesehenen IT-Ausrüstung sowie eine Modernisierung der Infrastruktur der Schulen, um den Zugang zu digitalen Ressourcen ohne technische Hindernisse zu gewährleisten, die Verwaltung der Ausrüstung und ihrer technischen Leistungen zu erleichtern und die IT-Sicherheit zu garantieren. Darüber hinaus wird die Organisation eines IT-Supports, der heute unzureichend ist, die Zahl der durch IT-Probleme verursachten Unterbrüche zu verringern.
Die Weiterbildung sämtlicher Lehrkräfte wird zudem gewährleisten, dass der Unterricht nicht von den persönlichen Fähigkeiten und persönlichen Interessen der einzelnen Lehrperson abhängt. Sie werden jeder Lehrperson die Grundlagen vermitteln, damit sie die digitalen Mittel in ihrem Unterricht zielgerichtet und sinnvoll einsetzen kann.
Was die Hausaufgaben betrifft, so müssen die Lehrpersonen dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler Zugang zu einer angemessenen IT-Ausrüstung und einem Internetanschluss haben, wenn die Hausaufgaben die Nutzung digitaler Mittel erfordern. Die meisten Hausaufgaben können auch weiterhin ohne die Nutzung von Informatikwerkzeugen erledigt werden.
Vor diesem Hintergrund wird die Strategie dazu beitragen, die Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler im Kanton zu verringern und die digitale Kluft zwischen den Regionen zu verringern.
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Die Art und Weise, wie solche Programme berechnet werden, ist standardisiert und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Dabei werden die einmaligen Kosten des Programms sowie die während eines Zeitraums von fünf Jahren regelmässig anfallenden Kosten berücksichtigt.
Die einmaligen Kosten, die mit der Umsetzung der Strategie verbunden sind, betreffen insbesondere die Programmverwaltung, die Schulung der Ausbilderinnen und Ausbilder im Bereich der digitalen Bildung und die Erstanschaffung der IT-Ausstattung durch den Kanton. Diese Kosten belaufen sich auf 31,6 Millionen Franken.
Die regelmässigen bzw. wiederkehrenden Kosten, die mit dem ständigen Betrieb der Strategie verbunden sind, entsprechen insbesondere der zentralen und praxisnahen technischen und pädagogischen Begleitung des eingerichteten Systems. Sie belaufen sich auf 37,1 Millionen Franken für die ersten fünf Jahre der Strategie, was einem durchschnittlichen Betrag von 7,4 Millionen Franken pro Jahr entspricht. Ab dem sechsten Jahr der Umsetzung werden die jährlichen Kosten auch die Erneuerung der vom Kanton bezahlten IT-Ausrüstung beinhalten und sich auf 15,7 Millionen Franken belaufen.
Zum Vergleich: Der Kanton finanziert in diesem Schuljahr rund 6,3 Millionen Franken für Lehrmittel und andere Lernmittel und rund 5,5 Millionen Franken für Schulmaterialien (Bleistifte, Radiergummis, Hefte, Papier, Taschenrechner), die er den Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schulen gratis abgibt, insgesamt also 11,8 Millionen Franken. Es ist ein Jahresbudget, das je nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler variiert.
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Die Digitalisierung beeinflusst heute, ob wir es wollen oder nicht, den Alltag der Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters und unter anderem auch den Alltag der Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeitgestaltung, ihren sozialen Interaktionen und ihrem Verständnis der Welt. In der Schweiz besitzen mittlerweile 96% der 12- bis 13-Jährigen ein privates Mobiltelefon. Bei den 14- bis 15-Jährigen sind es 99% und bei den 18- bis 19-Jährigen 100%.
Mit der digitalen Bildung unterstützt die Schule die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung. Sie bietet einen sicheren Rahmen mit ausgebildeten Lehrpersonen, um den Schülerinnen und Schülern beizubringen, die digitalen Mittel besser zu nutzen. Sie zielt auf einen bewussteren, sparsameren und verantwortungsbewussteren Umgang mit diesen Instrumenten durch die jüngere Generation ab, auch ausserhalb der Schule.
Digitale Bildung und digitales Arbeiten ist nicht dasselbe wie digitale Freizeitgestaltung und digitales Konsumieren.
Eltern müssen sich in ihren eigenen Familien mit vielen Problemen im Zusammenhang mit der zweiten Kategorie auseinandersetzen. Für Eltern, die Ressourcen für einen besseren Umgang mit digitalen Medien zu Hause suchen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Elternorganisationen oder Lehrpersonen können sich an die Fachstelle Fritic wenden für die Organisation eines Informationsanlasses. An einem solchen Elternabend wird speziell auf die im Vorfeld gemeldeten Bedürfnisse eingegangen. In der Regel findet er in Zusammenarbeit mit der Jugendbrigade statt.
2. Wertvolle Hilfe zur Begleitung Ihres Kindes in der Medienwelt finden Sie in der Broschüre "Medienkompetenz" von "Jugend und Medien" des BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen). Darin sind für Sie die wichtigsten Tipps zum sicheren Umgang mit digitalen Medien zusammengestellt..
- Home page: Jugend und Medien
- Broschüre : Medienkompetenz - Tipps zum sicheren Umgang mit digitalen Medien (jugendundmedien.ch)
3. REPER, die Gesundheitsförderung und Prävention Verein, bietet die folgende Tools :
DigiBi-Strategie Dokumente
- DigiBi-Strategie - Botschaft für die kantonale digitale Bildungsstrategie an den Regel- und Sonderschulen (PDF, 963.53k)
- DigiBi-Strategie - Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die obligatorische Schule (PDF, 77.98k)
- Anhang A: Kostenrechner für die Gemeinden (XLSX, 77.08k)
- Anhang B: Vernehmlassungsbericht (nur in französischer Sprache) (PDF, 703.72k)
- Anhang C: Beurteilung der Nachhaltigkeit des Projekts (nur in französischer Sprache) (PDF, 170.3k)
- DigiBi-Strategie - Grosser Rat Rückweisungsantrag (PDF, 77.2k)