Anwaltspraktikum
Die Anwaltskommission ist für alle Belange des Anwaltspraktikums zuständig, namentlich für die Erteilung von Praktikumsbewilligungen, für Anträge auf eine Herabsetzung der Praktikumsdauer, für einen Wechsel der Praktikumsleiterin oder des Praktikumsleiters oder für Praktikumsunterbrüche.
Die Bedingungen für ein Anwaltspraktikum richten sich nach Art. 18 ff. AnwG und Art. 12 ff. AnwV.
Anwaltsexamen
Die Bedingungen für die Zulassung zum Anwaltsexamen richten sich nach Art. 19a ff. AnwV.
Das Examen erstreckt sich auf die Hauptgebiete des Rechts und auf die Anwaltsgesetzgebung.
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