Nach mehreren Schweizer Kantonen soll nun auch der Freiburg ein zeitgemässes Archivierungsgesetz erhalten. Der Gesetzesentwurf bekräftigt die Stellung des Staatsarchivs (StAF) als kulturelle Institution und legt den Schwerpunkt auf den Archivierungsprozess öffentlicher Dokumente, deren Konservierung und Bereitstellung für die Öffentlichkeit.
Durch die Archivierung können das Gedächtnis der Behörde und die Rechtssicherheit gewährleistet und die wichtigsten öffentlichen oder privaten Interessen gewahrt werden, zudem wird damit der Verpflichtung zur Transparenz staatlichen Handelns nachgekommen. Das kollektive Gedächtnis wird durch eine gut funktionierende Archivführung sichergestellt: Das Archivgut wird gesammelt, konserviert, verzeichnet und öffentlich zugänglich gemacht. Das ARCHG definiert die Archive, ihren Geltungsbereich sowie ihre Unveräusserlichkeit und Unersitzbarkeit. Es legt die Aufgaben des Staatsarchivs fest, beschreibt den Archivierungsprozess (in den Institutionen und Dienststellen), erläutert die Modalitäten des Zugangs zum Archivgut sowie die Grundsätze des Schutzes vertraulicher oder sensibler Daten.
Die einst auf die Erhaltung des über Jahrhunderte hinweg überlieferten Dokumentarerbes gerichtete Archivwissenschaft ist heute eng eingebunden in den Produktionsprozess, bei dem die Behörden und Verwaltungen die Schriftstücke erstellen und verwalten. Die digitale Archivierung gehört zu den strategischen Zielsetzungen für die kommenden Jahre.
Das Staatsarchiv Freiburg
Das Staatsarchiv sammelt die Dokumente, die von den kantonalen Behörden, der Kantonsverwaltung und den öffentlichen Anstalten erstellt oder entgegengenommen werden, bewahrt diese auf, verzeichnet sie und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich. Derzeit umfasst das Archivgut 14 500 Laufmeter, wobei der Bestand jährlich durchschnittlich um 350 Laufmeter wächst. Die Gesamtheit der Bestände wird vom Bund als kulturelles Erbe von nationaler Bedeutung anerkannt. Das Staatsarchiv engagiert sich bereits stark für die Digitalisierung der Dokumente. So sind mehrere Projekte zur Digitalisierung wertvoller Archivbestände in Gang. Im Jahr 2014 hat das Staatsarchiv über 3000 Leser und Besucher empfangen.
Vorgeschichte des Entwurfs für das ARCHG
Der Staatsrat gab den Vorentwurf vom 1. April bis 8. Juli 2014 in die Vernehmlassung. Es trafen 64 Stellungnahmen ein, davon einige sehr ausführliche. Allgemein ist der Vorentwurf in der Vernehmlassung sehr gut aufgenommen worden: Man begrüsste die Notwendigkeit dieses neuen Gesetzes, seine Ziele, seine Kohärenz und seine Gliederung. Viele praktische Anmerkungen sollen in die Ausführungsbestimmungen aufgenommen werden. Einige manchmal widersprüchliche Stellungnahmen betrafen die Organisation und die Stellung des Staatsarchivs. Dies bewog den Staatsrat, eine Lösung vorzuschlagen, mit der das Staatsarchiv als kulturelle Institution sichergestelltt wird. Zudem wird das Staatsarchiv organisatorisch an das Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG) sowie an den Betrieb der Staatskanzlei anpasst, der es nach dem Inkrafttreten des ArchG unterstellt sein wird.
Der Kanton Freiburg soll ein zeitgemässes Archivierungsgesetz erhalten
Der Staatsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf für das Gesetz über die Archivierung und das Staatsarchiv (ARCHG) überwiesen.
Veröffentlicht am 09. März 2015 - 09h00
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Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
Letzte Änderung: 09.03.2015 - 09h00