Mit dem neuen Gesetz über die Pädagogische Hochschule Freiburg (PHFG), das demnächst dem Grossen Rat unterbreitet wird, soll die HEP-PH FR die Organisation erhalten, die es ihr erlauben wird, die künftigen Herausforderungen anzugehen. Auch werden damit die Voraussetzungen geschaffen, damit die Hochschule die institutionelle Akkreditierung erhält, die neu nach dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) erforderlich ist. Dieses Bundesgesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Die mit dem HFKG eingeführte Bezeichnungsrecht betrifft unter anderem das Recht, im Namen der Institution die Bezeichnung "Pädagogische Hochschule" zu führen, was künftig allein den akkreditierten Institutionen vorbehalten ist. Für Staatsrat Jean-Pierre Siggen, Direktor der EKSD, schafft die Gesetzesvorlage in der vorliegenden Fassung die nötige Grundlage, um die HEP-PH FR in der Schweizer Hochschullandschaft gut zu positionieren und den künftigen Lehrerinnen und Lehrern unseres Kantons eine hochstehende Ausbildung zu gewährleisten.
Drei wichtige Neuerungen
Im neuen PHFG wird die HEP-PH FR mit mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet und erhält damit eine neue Stellung. Mit dieser Änderung wird ihre Eigenschaft als autonome Bildungseinrichtung der Tertiärstufe bestätigt und ihre Stellung entspricht nun derjenigen der übrigen schweizerischen PH und Fachhochschulen.
Der Grundsatz der Qualitätssicherung ist künftig im Gesetz verankert; die Hochschule wird damit verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem umzusetzen und die Qualität ihrer Leistungen, so auch die Lehre, regelmässig zu prüfen. Die Autonomie und die Qualitätssicherung entsprechend den Akkreditierungsstandards sind zwei der Voraussetzungen, die für die vom Bundesrecht verlangte institutionelle Akkreditierung erfüllt sein müssen.
Die Abteilungen werden neu organisiert, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Forschungstätigkeit künftig nicht mehr einer Dienststelle anvertraut ist; vielmehr wird die Mehrheit der Dozierenden Forschung betreiben. Sie werden dabei auf die Unterstützung und Valorisierung der Forschungstätigkeit durch die Abteilung " Forschung und Dienstleistungen für Dritte (FDD)" der HEP-PH FR zählen können.
Eine einfachere und klarere Organisation
Der vorgelegte Gesetzesentwurf schlägt eine neue Gesamtstruktur für die HEP-PH FR vor, der drei Zielen dient: die Organisation der HEP-PH FR vereinfachen, die Führung der Institution verbessern und die Kompetenzen der zentralen Organe und der verschiedenen Abteilungen der Hochschule besser ausgestalten. Somit erhält jede Abteilung oder Einheit eine klarere Struktur. Die Kompetenzen der Direktion sowie die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe der Hochschule werden genauer festgelegt, um so den Betrieb der Hochschule zu optimieren. Die Studierenden und das Personal werden ermuntert, das Hochschulleben aktiv mitzugestalten.
Stärkere Zusammenarbeit mit der Universität
Die Gesetzesvorlage empfiehlt eine stärkere Zusammenarbeit mit der Universität, die bereits in mehreren Bereichen wie der Forschung, der Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Sekundarstufe 1 und 2 sowie beim Institut für Mehrsprachigkeit. Damit können die Kompetenzen und Ressourcen der beiden Bildungseinrichtung optimal eingesetzt werden.
Pädagogische Hochschule Freiburg: Ein neues Gesetz für neue Herausforderungen
Der Entwurf für das Gesetz über die Pädagogische Hochschule Freiburg (PHFG) wird demnächst dem Grossen Rat unterbreitet. Das neue Gesetz soll es der Pädagogischen Hochschulen Freiburg (HEP-PH FR) ermöglichen, den künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein und sich in dem durch das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) geschaffenen Schweizer Hochschulraum gut in Stellung zu bringen. Dies ist ein Meilenstein in der Entwicklung einer Schule, die vor 15 Jahren in eine Bildungseinrichtung der Tertiärstufe umgewandelt wurde.
Veröffentlicht am 04. März 2015 - 12h00
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Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
Letzte Änderung: 04.03.2015 - 12h00