Nach dem Inkrafttreten des kantonalen Sportgesetzes im Jahre 2010 sowie des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung im Oktober 2012 und nach der Teilnahme an der Vernehmlassung zu den drei neuen Sportkonzepten des Bundes stattet sich der Kanton Freiburg nun mit einem kantonalen Sportkonzept aus.
Eine koordinierte Sportpolitik
Sport spielt in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle, da er zahlreiche Aspekte unseres Alltagslebens betrifft. Er ist Träger von sozialen Werten und kann sich positiv auf die Gesundheit, die Erziehung, die Kultur und die lokale Wirtschaft auswirken.
Um eine Übereinstimmung mit der nationalen Politik zu gewährleisten, stützte sich der Kanton Freiburg auf die fünf Hauptziele des Konzepts des Bundesrates für eine Sportpolitik: Gesundheit, Bildung, Leistung, Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung. Zudem bietet das Konzept den Freiburger Gemeinden die Möglichkeit, ihre Bemühungen mit jenen des Kantons zu koordinieren. So übernimmt der kantonale Plan für Gesundheitsförderung und Prävention vor allem im Bereich der Gesundheit die Zusammenhänge mit dem Sport.
Ein Gesamtkonzept für alle
Das kantonale Sportkonzept ruht auf drei Hauptpfeilern: Schulsport, Freizeitsport und Leistungssport. Somit richten sich die darin festgelegten Ziele und Massnahmen an die gesamte Bevölkerung.
Die im schulischen Bereich geplanten Massnahmen, wie eine Mindestanzahl von Pflichtlektionen im Turnen und Sport, die Förderung von Sporttagen und obligatorischer Schwimmunterricht auf Primar- und Sekundarstufe sowie auch die Weiterbildung der Lehrpersonen im Sport kommen Schülerinnen und Schülern aller Schulstufen des Kantons zugute.
Familien sowie Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler werden von der Untersützung und Förderung von Freizeitaktivitäten profitieren, wie z.B. Erstellen von Wanderwegen, Mountainbike-Routen, Angebote für andere Outdoor-Sportarten sowie die Mitfinanzierung von Sportanlagen, vor allem Schwimmbädern. Mit der Unterstützung für Sportverbände und -vereine sowie von bedeutenden Sportveranstaltungen fördert der Kanton zudem die regionale Wirtschaft und deren nachhaltige Entwicklung.
Sportathleten sowie Spitzensportlerinnen und Spitzensportler werden während der Schulzeit mit speziellen Programmen unterstützt (wie dem Förderprogramm "Sport-Kunst-Ausbildung"), ebenso mit Sport- und Förderpreisen, mit der Erhaltung einer guten Infrastruktur und einer guten Koordination mit nationalen Organisationen wie Jugend und Sport sowie Swiss Olympic.
Innovative Massnahmen
Der Kanton hat ein Inventar der bestehenden Sportanlagen und ihrer Standorte erstellt und führt dieses auf der kantonalen Kartografie laufend nach. Dieses Inventar kann über die Webseite des Amts für Sport unter folgender Internetadresse konsultiert werden: http://www.sit.fr.ch/sport/. Mit Hilfe dieses innovativen Instruments kann der Kanton eine zukunftsgerichtete und den Bedürfnissen angepasste kantonale Sportanlagenstrategie erarbeiten.
Um die Aktivitäten für die Familien und Jugendlichen möglichst leicht zugänglich zu machen, stellt der Kanton seine Sportanlage Jugendlichen unter 20 Jahren unentgeltlich zur Verfügung. Er empfiehlt dies zudem auch den Gemeinden.
In den kommenden Jahren sollten vor allem die Wassersport-Anlagen ausgebaut werden, namentlich auf Grundlage des kantonalen Inventars der Sportanlagen und der Verordnung über die Subventionierung von Schwimmbädern.
Das kantonale Sportkonzept kann auf der Webseite des Amts für Sport eingesehen oder im pdf-Format heruntergeladen werden: https://www.fr.ch/sspo/files/pdf84/1510_conceptdusport_vf_de.pdf