Für die nächsten drei Jahre vergibt der Staatsrat acht Mehrjahres-Schaffensbeiträge, die sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag von 2 020 000 Franken belaufen (6 060 000 Franken für die drei Jahre).
In den Jahren 2015 bis 2017 haben das Amt für Kultur und die Kommission für kulturelle Angelegenheiten die Arbeit der begünstigten Kulturschaffenden und Kulturträger mitverfolgt und regelmässig beurteilt. Zudem haben unabhängige Fachleute die künstlerische Tätigkeit der professionellen Kulturschaffenden bewertet. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der künstlerischen Projekte für die Jahre 2018 bis 2020 beschloss der Staatsrat, sieben Mehrjahres-Schaffensbeiträge für weitere drei Jahre zu erneuern.
Zudem wird der Staatsrat die Opéra Louise ab 2018 neu in die Liste der Begünstigten aufnehmen. Dieses Lyrikensemble wird vom Kanton seit seiner Gründung 2010 mit punktuellen Schaffensbeiträgen unterstützt. Die Beurteilung zeigte auf, dass es nunmehr die erforderlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrjahres-Schaffensbeitrags erfüllt.
Übersicht der gewährten jährlichen Beiträge:
Die jährlichen Schaffensbeiträge für die Jahre 2018-2020 sind praktisch gleich hoch bemessen wie in der ablaufenden Periode.
Gruppen von Kulturschaffenden:
- Théâtre des Osses, Centre dramatique fribourgeois: 1 100 000 Franken im Jahr
- Freiburger Kammerorchester: 190 000 Franken im Jahr
- Freiburger Oper: 160 000 Franken im Jahr
- Da Motus!: 130 000 Franken im Jahr
- Opéra Louise - Lyrikensemble: 100 000 Franken im Jahr
- Vokalensemble Orlando: 90 000 Franken im Jahr
Kulturträger:
- Belluard-Bollwerk International Festival: 150 000 Franken im Jahr
- Fri-Art: 95 000 Franken im Jahr
Mehrjahres-Schaffensbeiträge
Mit den Mehrjahres-Schaffensbeiträgen können anerkannte Gruppen professioneller Kulturschaffender sowie Kulturträger ein langfristiges künstlerisches Projekt erarbeiten und umsetzen. Für die Vergabe der Mehrjahres-Schaffensbeiträge müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 13 des Reglements über die kulturellen Angelegenheiten):
- Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller weisen drei aufeinanderfolgende Jahre künstlerischer Tätigkeit im Kanton nach und üben einen bedeutenden Teil ihrer Tätigkeit hier aus.
- Ihre Tätigkeit ist für das kulturelle Leben des Kantons von herausragender Bedeutung.
- Sie verfügen über eine ständige künstlerische und administrative Organisation.
- Die Einnahmen und die Beiträge Dritter machen mehr als die Hälfte der gesamten Jahreseinnahmen aus.