Wieso wurde mein Grundstück in den Kataster eingetragen?
Weil die früheren Aktivitäten auf Ihrem Grundstück nach dem heutigen Wissensstand möglicherweise dazu führten, dass umweltgefährdende Stoffe in den Boden gelangt sind (Versickerungen und Ablagerungen von Abfällen). Es ist sehr wohl möglich, dass die Aktivitäten, die zur Belastung geführt haben, schon vor langer Zeit aufgegeben wurden. Auf keinen Fall bedeutet der Eintrag, dass Ihre Situation rechtswidrig ist.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Grundstück, das im Kataster eingetragen ist, verkaufen will?
Sie müssen den Kaufinteressenten über den Status des Standorts informieren. Wahrscheinlich wird dieser zusätzliche Informationen haben wollen. Sie haben zudem die Möglichkeit, im Hinblick auf den Verkauf Voruntersuchungen durchzuführen. Auf diese Weise kann abgeklärt werden, ob der Eintrag im Kataster gelöscht werden kann, beziehungsweise, wenn dies nicht möglich ist, welche Mehrkosten allenfalls durch die Belastung des Standorts entstehen könnten.
Verliert ein im Kataster eingetragenes Grundstück an Wert?
Es kommt vor, dass Banken und Versicherungen Bedenken wegen des Risikos einer möglichen Belastung haben. Bei vielen dieser Standorte lassen sich die möglichen Kosten aus der Belastung jedoch ziemlich genau abschätzen, z.B. im Fall eines belasteten Standorts, bei dem es im Rahmen eines Bauvorhabens Abfall zu triagieren und entsorgen gäbe. Die Zusatzkosten sind somit keine direkten Auswirkungen des Katastereintrags, sondern vielmehr auf das Vorhandensein von Schadstoffen im Boden zurückzuführen.
Besteht ein Risiko für die Gesundheit?
Von der Mehrheit der Standorte geht keine Gefahr für die Gesundheit aus. In den Fällen, in denen ein Risiko für die Gesundheit (auch der Nachbarn) oder für die Umwelt vermutet wird, verlangt der Kanton, dass Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei wird die Gefährdung von folgenden Gütern analysiert:
- Wasser (Trinkwassernutzung usw.)
- Boden (Gärten, Anbau, Spielplätze)
- Luft (Infiltration durch die Keller)
Wieso ist mein Grundstück im Kataster eingetragen, obwohl das Gebäude abgerissen wurde, sodass man nichts mehr sieht?
Auch nach dem Abbruch des Gebäudes können noch Schadstoffe im Boden vorhanden sein. Mit dem Eintrag im Kataster soll gerade verhindert werden, dass solche Standorte vergessen werden.
Wieso ist mein Grundstück im Kataster eingetragen, obwohl in meinem Betrieb alle Vorschriften eingehalten werden und ich alle nötigen Bewilligungen besitze?
In den meisten Fällen ist der Eintrag im Kataster auf frühere Tätigkeiten zurückzuführen. Die Tatsache, dass die gegenwärtigen Tätigkeiten keine Verschmutzungen verursachen, heisst nicht zwangsläufig, dass dem auch früher so war. Die Aktivitäten, die zur Belastung geführt haben, können durchaus unter Einhaltung der damals geltenden Vorschriften ausgeführt worden sein. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Umwelt neueren Datums sind.
Ich will ein Grundstück kaufen. Wie kann ich mich angesichts der belasteten Standorte vor schlechten Überraschungen schützen?
Der Kataster der belasteten Standorte wurde genau deswegen erstellt: um solche schlechten Überraschungen zu vermeiden. Der Kataster kann im Internet über das Geoportal des Staats Freiburg eingesehen werden. Bei einer Transaktion muss jedoch eine offizielle Bescheinigung des Amts für Umwelt verlangt werden. Falls Sie ein Grundstück zu kaufen beabsichtigen, das nicht im Kataster eingetragen ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit früheren Verschmutzungen konfrontiert werden, äusserst gering – auch wenn es keine absolute Garantie gibt! Einzig mit einer Untersuchung des Bodens kann das Vorhandensein einer Belastung ausgeschlossen werden.
Richtig ist
- Beim Kataster handelt es sich um ein Verzeichnis der bekannten belasteten Standorte.
- Der Kataster basiert zur Hauptsache auf Auskünften betroffener Betriebe, behördeninternen Informationen und Angaben von Zeitzeugen.
- Der Kataster wird von der zuständigen Dienststelle laufend den neuen Erkenntnissen angepasst.
- Von den eingetragenen Standorten gehen nicht zwangsläufig schädliche oder lästige Einwirkungen aus.
- Der Kataster vermittelt eine Gesamteinsicht und bildet die Grundlage für die künftige Verwaltung der Standorte.
- Die Inhaberinnen und Inhaber werden vor dem Katastereintrag zur Stellungnahme aufgefordert.
Falsch ist
- Jeder im Kataster erfasste Standort ist eine Altlast und muss saniert werden.
- Die Erfassung eines Standorts im Kataster kostet der Inhaberschaft viel Geld.
- Jeder im Kataster erfasste Standort muss untersucht werden.
- Einträge im Kataster bleiben bestehen und ändern sich nie.
- Der Kataster wird ohne Wissen der Standortinhaberin bzw. des Standortinhabers erstellt.