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Nach Artikel 5 des Gesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (RS 817.0) sind Gebrauchsgegenstände Gegenstände, die unter eine der folgenden Produktekategorien fallen:
- Bedarfsgegenstände: Gegenstände und Materialien:
- die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
- bei denen erwartet werden kann, dass sie bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen, oder
- die dazu bestimmt sind, ihre Bestandteile an Lebensmittel abzugeben;
- kosmetische Mittel und andere Gegenstände, Stoffe und Zubereitungen, die nach ihrer Bestimmung äusserlich mit dem Körper, mit den Zähnen oder den Schleimhäuten in Berührung kommen;
- Utensilien und Farben für Tätowierungen und Permanent-Make-up;
- Kleidungsstücke, Textilien und andere Gegenstände, die nach ihrer Bestimmung mit dem Körper in Berührung kommen;
- Spielzeug und andere Gegenstände, die für den Gebrauch durch Kinder bestimmt sind;
- Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel;
- Aerosolpackungen, die Lebensmittel oder andere Gebrauchsgegenstände enthalten;
- Gegenstände und Materialien, die zur Ausstattung und Auskleidung von Wohnräumen bestimmt sind, soweit sie nicht anderen produktspezifischen Gesetzgebungen unterstellt sind;
- Wasser, das dazu bestimmt ist, in Anlagen, die der Allgemeinheit oder einem berechtigten, nicht ausschliesslich privaten Personenkreis zugänglich sind, mit dem menschlichen Körper in Kontakt zu kommen, und das nicht dazu bestimmt ist, getrunken zu werden, wie namentlich das Dusch- und Badewasser in Spitälern, Pflegeheimen oder Hotels.
Diese Gegenstände dürfen keinesfalls die Gesundheit der Konsumenten gefährden. Das Amt ist somit für deren Kontrolle verantwortlich.
Haben Sie Fragen zu Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen? Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen veröffentlicht Informationen zu verschiedensten Themen wie Piercing und Tattoos, kosmetische Produkte, Kinderartikel, usw.
Eidgenössische Gesetzesgrundlagen
- Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 16. Dezember 2016
- Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Bedarfsgegenständeverordnung)
- Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über kosmetische Mittel (VKos)
- Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt)
- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Aerosolpackungen
- Verordnung des EDI vom 15. August 2012 über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)