Nährstoffbilanz
Nährstoffbilanz und Bodenanalysen gehören zu den Grundanforderungen für jeden Landwirtschaftsbetrieb. Damit wird sichergestellt, dass die auf dem Hof ausgebrachten Nährstoffe den Bedarf der Kulturen nicht übersteigen.
Sämtliche Verschiebungen von Hof- und Recyclingdünger (z. B. Kompost oder Biogasgülle) zwischen Betrieben müssen in der Datenbank HODUFLU des Bundes erfasst werden und sind Teil der Nährstoffbilanz.
Die Einsätze von hoffremdem Dünger müssen im Feldkalender dokumentiert und in die Nährstoffbilanz aufgenommen werden.
Lagerung von Hofdünger
Auf jedem Betrieb mit Nutztierhaltung müssen geeignete Lagerkapazitäten für Hofdünger vorhanden sein.
Die Mistlagerung muss die im Gewässerreglement festgelegten Anforderungen erfüllen.
Bei Neubauten ist es unerlässlich, eine angemessene Grösse der Anlagen für die Lagerung von Hofdünger vorzusehen; weiter ist dem Baubewilligungsgesuch die Bestätigung für Güllebehälter und Güllengruben beizufügen.
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- Raumprogramm der Hofdünger (Grangeneuve/LwA/AfU) – Formular
- Bestätigung (Güllebehälter und Güllengruben); Anhang zum Baugesuch – Formular
- Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft – Vollzugshilfe, Bundesamt für Umwelt
- Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft – Vollzugshilfe, Bundesamt für Umwelt
- Güllebehälter oder Güllengruben – Durchführung der Dichtheitsprüfung – Vollzugshilfe
- Güllebehälter oder Güllengruben – Durchführung der Dichtheitsprüfung – Abnahmeprotokoll
Kontakt
- Landwirtschaftliches Beratungszentrum von Grangeneuve: Ausgangspunkt für Beratung und Information
- Grangeneuve: Finanzierung
- Amt für Umwelt, Sektion Gewässerschutz, Sektor Entwässerung und Abwasserreinigung: in Ergänzung zu Grangeneuve, für technische Beratungen betreffend Lagerung von Hofdünger.
Ausbringung von Hofdüngern
Die bundesrechtlichen Bedingungen für das Ausbringen von Düngern sind in der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV, Anhang 2.6) festgelegt. Um die Umsetzung dieser Bestimmungen zu erleichtern, koordinieren die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) und die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) über ihre betroffenen Dienststellen, bei Bedarf jedes Jahr vor der Winterperiode, die geeigneten Massnahmen (namentlich Kommunikation und Information) für die Ausbringung und Lagerung von Hofdünger.
Die übermittelten Mitteilungen und Informationen basieren auf den Aufzeichnungen der Wetterstationen von MeteoSchweiz (www.meteoschweiz.admin.ch) und Agrometeo (www.agrometeo.ch) sowie der Stationen des Bodenmessnetzes Nordwestschweiz (www.bodenmessnetz.ch).
Die auf der Website von Grangeneuve veröffentlichten Mitteilungen (News) enthalten Informationen über den adäquaten Einsatz von Hofdünger. Daneben erstellt das Amt für Umwelt Meteo-Grafiken, die sowohl Temperatur- als auch Niederschlagstrends enthalten und die Daten dieser Wetterstationen als Grundlage haben. Sie ergänzen und illustrieren die auf der Website von Grangeneuve veröffentlichten News.
Der Einsatz von Hofdüngern im Winter muss zahlreiche Anforderungen erfüllen mit dem Ziel, Umweltbelastungen zu vermeiden. Dazu ist eine effiziente Nutzung der Nährstoffe nach guter landwirtschaftlicher Praxis notwendig. Ein Datenblatt ermöglicht eine Bewertung der Situation unter Berücksichtigung aller Kriterien.
Grundwasserfassungen
In Grundwasserschutzzonen (Zonen S1, S2 und S3), die dem Schutz von Trinkwasserfassungen im öffentlichen Interesse dienen, gelten Einschränkungen und Verbote für das Ausbringen von Dünger und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Projekte zur Reduktion von Nitrat
Grundwasserfassungen mit Nitratgehalten, die über den gesetzlichen Grenzwerten liegen, können Gegenstand von sogenannten Nitratprojekten sein (Zuströmbereiche Zu, Nitratreduktion in der Landwirtschaft nach Art. 62a GSchG). Diese werden auf freiwilliger Basis verwirklicht. Landwirtschaftsflächen in den Zuströmbereichen Zu unterliegen gewissen Einschränkungen (begrenzte Auswahl bei den Kulturen, begrenzte oder keine Bodenbearbeitung, reduzierter Einsatz von Stickstoffdünger usw.). Im Gegenzug erhalten die Landwirte Abgeltungen von Bund (bis zu 80 %), Kanton und Eigentümerschaft der Fassung (mindestens 20 %).
Im Jahr 2000 wurde die Arbeitsgruppe «Nitratreduktion im Grundwasser» gebildet, die sich aus Vertretern von Grangeneuve und des Amts für Umwelt zusammensetzt. Grangeneuve ist das federführende Amt.
Kontakt
- Landwirtschaftliches Beratungszentrum von Grangeneuve
- Grangeneuve (Finanzierung)
- Amt für Umwelt, Sektion Gewässerschutz (Grundwasser)