Die Gewässerräume wurden vom Amt für Umwelt gemäss der Gewässerschutzverordnung des Bundes (GSchV), deren Umsetzung in der dem kantonalen Richtplan beigelegten Richtlinie «Abgrenzung des Gewässerraums und der Baugrenzen» präzisiert wurde, festgelegt. Die Abgrenzung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Bau- und Raumplanungsamt, dem Amt für Wald und Natur, dem Amt für Landwirtschaft und dem Landwirtschaftlichen Institut des Kantons Freiburg in Grangeneuve.
Die Gewässerräume unterliegen den baulichen Begrenzungen nach GSchV, mit denen der Raum gesichert werden soll, der für den Hochwasserschutz und die ökologischen und Erholungsfunktionen der Gewässer nötig ist. Laut kantonalem Gewässergesetz müssen Bauten einen Mindestabstand von 4 Metern zur Grenzlinie des minimalen Raumbedarfs einhalten. Diese Flächen unterliegen zudem Nutzungsbeschränkungen (Verbot der Bodenbearbeitung, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, der Düngung usw.), die sowohl bebaute als auch landwirtschaftlich genutzte Gebiete betreffen.
Bisher wurden die Gewässerräume durch die Nutzungspläne der Gemeinden (OP) rechtlich abgesichert. Der Stand der verbindlichen Festlegung der Gewässerräume unterscheidet sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. So haben rund 60 Gemeinden die nach den alten Regeln ausgeschiedenen Gewässerräume ganz oder teilweise legalisiert, 11 Gemeinden befinden sich mit den nach der kantonalen Richtlinie bestimmten Daten im Prüfungs- oder Genehmigungsverfahren und 58 Gemeinden haben aufgrund fehlender Daten keine Gewässerräume in ihre Nutzungsplanung aufgenommen. Da die Daten nun vorliegen, will der Staat die rechtliche Festlegung der Gewässerräume beschleunigen sowie eine koordinierte und harmonisierte Umsetzung im ganzen Kanton sicherstellen. Er entschied sich daher für die Erstellung eines KNP.
Die Daten zu den Gewässerräumen werden im Laufe des Frühjahrs 2022 zu Informationszwecken veröffentlicht werden und damit für alle zugänglich sein. Für die Gemeinden und Verbände sind im Anschluss an die Veröffentlichung der Daten Informationsveranstaltungen geplant.
Die Ausarbeitung des KNP soll ab 2022 erfolgen, die öffentliche Auflage 2023.