Dieser Vorentwurf hat eine geringfügige Änderung des GewG zum Gegenstand, die darauf abzielt, die Zuständigkeiten für die Gewährung von Subventionen im Bereich des Wasserbaus mit dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates zu harmonisieren sowie dem Staatsrat zu ermöglichen, das Bestehen von Wasserbauunternehmen, deren Aufgaben noch nicht von den in Einzugsgebieten organisierten Gemeinden übernommen wurden, zu verlängern, damit diese die neuen Strukturen innerhalb einer angemessenen Frist einrichten können.
Die Vernehmlassung dauert vom 20. Mai bis zum 21. Juni 2022 und dazu eingeladen sind insbesondere die Oberämter, die Gemeinden und die Wasserbauunternehmen.