Der Entwurf des Sachplans der Trinkwasserinfrastrukturen (STWI) geht auf eine Anforderung des Trinkwassergesetzes (TWG) zurück, das 2012 in Kraft getreten ist. Er baut auf den von den Gemeinden und Gemeindeverbänden erstellten Planungen der Trinkwasserinfrastrukturen (PTWI) sowie auf vom Kanton durchgeführten Studien auf.
Bestandsaufnahme
Der Entwurf des STWI beschreibt die aktuelle Lage und die Herausforderungen in Bezug auf:
- die Wasserressourcen (Quantität und Qualität);
- die Infrastrukturen und ihre Finanzierung;
- die Organisation der Trinkwasserproduktion und -verteilung;
- die Bewältigung schwerer Mangellagen.
Dabei wird der Bedarf der Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb und ausserhalb der Bauzone berücksichtigt.
Aktionsplan
Der Entwurf des STWI hat zum Ziel, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gemeinden für den gesamten Kanton eine nachhaltige Trink- und Löschwasserversorgung sicherzustellen. Der Schutz der strategischen Fassungen, die zwei Drittel des Trinkwassers des Kantons liefern, ist ein Kernstück dieser Planung. Um sich vor neuen Problemen im Zusammenhang mit Schadstoffen (Pestizide und andere Mikroverunreinigungen) zu schützen und die Auswirkungen des Klimawandels einzubeziehen, wird für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen eine regionale Koordination empfohlen.
Der Entwurf des STWI umfasst 37 Massnahmen mit folgenden Schwerpunkten:
- Stärkung des Status und des Schutzes der strategischen Fassungen, die zwei Drittel der Trinkwasserversorgung des Kantons abdecken;
- Förderung einer Bewirtschaftung der Ressourcen auf regionaler Ebene, um den Auswirkungen des Klimawandels und den Risiken einer Verschlechterung der Gewässerqualität vorzubeugen;
- Vorwegnahme der Risiken einer schweren Trinkwassermangellage und der Folgen möglicher Kontingentierungen und Netzabschaltungen im Energiesektor;
- Verbesserung der Qualität der Infrastrukturen und Begünstigung einer gemeinsamen Nutzung (Verbindung und Optimierung der Anlagen).
19 dieser Massnahmen wurden bereits im Rahmen des Sachplans Gewässerbewirtschaftung (SPGB) verabschiedet, insbesondere:
- das Vorantreiben der Verfahren in den Zonen zum Schutz der Trinkwasserfassungen von öffentlichem Interesse (Zonen S): Ausscheidung, Genehmigung und Lösung der vorrangigen Nutzungskonflikten;
- die Verstärkung der Überwachung der Quantität und Qualität der Wasserressourcen;
- die Identifizierung der Ursachen von Verunreinigungen und die Planung der erforderlichen Massnahmen.
Gemäss TWG wird ein Teil der Massnahmen bei einer nächsten Revision in den kantonalen Richtplan übertragen. Diese Massnahmen werden dadurch für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindlichen Charakter erhalten.
Eingeschränkte externe Vernehmlassung
Der Entwurf des STWI richtet sich in erster Linie an die Wasserversorger, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie an die kantonalen Ämter. Die eingeschränkte externe Vernehmlassung läuft bis zum 3. November 2023.
Dokumente für das Vernehmlassungsverfahren
- Sachplan der Trinkwasserinfrastrukturen (STWI) (PDF, 12.3MB)
- Sachplan der Trinkwasserinfrastrukturen (STWI) - Begleitschreiben (PDF, 94.55k)
- Sachplan der Trinkwasserinfrastrukturen (STWI) - Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 113.35k)
- Sachplan der Trinkwasserinfrastrukturen (STWI) - Antwortformular (XLSX, 74.64k)