Langzeitaufenthalt und Kurzaufenthalt von mehr als zwei Wochen
Der Preis für einen Tag setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Pensionspreis (entspricht den Beherbergungskosten). Er wird mit den Einkünften (AHV-Rente, Ergänzungsleistungen usw.) und dem Vermögen der leistungsempfangenden Person bezahlt;
- Pflegepreis (wird auf der Grundlage der Löhne des Pflegepersonals und der Pflegestufe der leistungsempfangenden Person berechnet). Die Krankenversicherer bezahlen für jede Person eine Pauschale pro Pflegestufe, die leistungsempfangende Person bezahlt 20 % dieser Pauschale und den Rest übernimmt die öffentliche Hand. Diese Pauschale gibt es bei Kurzaufenthalten nicht;
- Betreuungspreis (besteht aus den Löhnen des Personals, das zusätzlich zur Pflege andere Aufgaben erledigt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Fähigkeiten der leistungsempfangenden Person beitragen). Den Betreuungspreis bezahlt die leistungsempfangende Person mit ihren Einkünften und ihrem Vermögen;
- Investitionskosten (bestehen aus den Hypothekarzinsen und den Abschreibungen auf Immobilien). Diese Kosten werden von der Wohngemeinde der leistungsempfangenden Person bezahlt.
Offizielle Preisliste der Freiburger Pflegeheime ganz unten auf dieser Seite.
Kurzaufenthalt von weniger als zwei Wochen, Aufnahme in einer Tagesstätte und Aufnahme nachtsüber
Der Preis für einen Tag im Pflegeheim im Rahmen eines Kurzaufenthalts, für einen Tag in einer Tagesstätte oder für eine Aufnahme nachtsüber setzt sich nicht aus den gleichen Elementen zusammen wie der Preis für einen Tag im Rahmen eines Langzeitaufenthalts. Die leistungsempfangende Person beteiligt sich jedoch nicht an den Pflegekosten, da diese von der Krankenversicherung und von der öffentlichen Hand beglichen werden. Der Beitrag der leistungsempfangenden Person an den Pensionspreis und an den Betreuungspreis wird pauschal von der Direktion für Gesundheit und Soziales festgelegt.
Pflegeheim: Preisliste
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