Wer eine Pflegeheimleistung braucht, sollte direkt die Koordinatorin/den Koordinator des sozialmedizinischen Netzwerks des Bezirks kontaktieren.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen eines ausserkantonalen Pflegeheims
Gründe für einen ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt sind oftmals die Nähe zur Familie oder die Rückkehr in den Heimatkanton.
Die Unterbringung in einem anderen Kanton kann jedoch nicht unerhebliche finanzielle Schwierigkeiten zur Folge haben. Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder die Finanzierung der Pflegerestkosten werden vor dem Pflegeheimeintritt zu den Bedingungen des Wohnkantons geregelt.
Dies kann zu Finanzierungslücken führen, die zur Folge haben können, dass eine Person, die finanzielle Unterstützung benötigt, nicht im gewünschten Kanton unterkommen kann. Es ist wichtig, sich im Vorfeld beim Sozialvorsorgeamt über die tatsächlichen Folgen eines Kantonswechsels zu informieren.
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