Notfallnummern
Notfallapotheke
Ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten stellen die Apotheken den Bereitschafts- und Präsenzdienst in jeder Region sicher. Sie sind im ganzen Kanton über die Nummer 026 304 21 40 erreichbar.
Spitalplanung und Spitalliste
Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) obliegt es den Kantonen für ihre Bevölkerung ein bedarfsgerechtes Angebot an stationären Spitalleistungen zu gewährleisten. Die Spitalplanung erfolgt leistungsorientiert und unabhängig von den Kapazitäten der Einrichtungen.
Ausserkantonaler Spitalaufenthalt
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung kann es sein, dass sich der Kanton Freiburg an den Behandlungskosten seiner Einwohnerinnen und Einwohner in einem Spital ausserhalb des Kantons beteiligen muss.
Hilfe und Pflege zu Hause - Spitex
Die Leistungen der Spitex ermöglichen es kranken oder behinderten Personen und solchen, die der Unterstützung oder einer ständigen Überwachung bedürfen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu verbleiben.
Palliative Care
Die Strategie Palliative Care wurde vom Staatsrat des Kantons Freiburg am 12. April 2016 verabschiedet.
Im Kanton Freiburg hat jede Person mit einer lebensbedrohlichen, unheilbaren oder chronisch fortschreitenden Krankheit Anspruch auf Palliativpflege, die ihren Bedürfnissen entspricht. Für die Gesellschaft sind eine schwere Erkrankung und der Tod Lebensabschnitte, in denen die Würde der Betroffenen gewahrt werden muss.
Krankenversicherung
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) muss sich jede in der Schweiz wohnhafte Person für die Krankenpflege versichern. Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die vom Staatsrat festgesetzten Grenzen nicht erreicht, haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung.