Hilfe zu Hause
Die Leistungen der Hilfe zu Hause umfassen namentlich hauswirtschaftliche Arbeiten.
Die Tarife der Hilfe zu Hause werden auf Kantonsebene nach dem Einkommen und Vermögen der Patientinnen und Patienten festgesetzt und gehen in der Regel zu Lasten der Leistungsbezügerin/des Leistungsbezügers oder einer allfälligen Zusatzversicherung.
Pflege zu Hause
Die Pflegeleistungen umfassen namentlich :
- Abklärung, Anleitung und Beratung
Abklärung des Pflegebedarfs, Arzneimitteleinnahme, Gebrauch medizinischer Geräte, nötige Kontrollen - Untersuchung und Pflege
Blutdruck, Puls, Temperatur, Atmung, Gewicht, einfache Bestimmung des Zuckers im Blut und Urin, Entnahme von Untersuchungsmaterial für Laborzwecke, Verabreichung von Sauerstoff, Inhalationen, einfache Atemübungen, Absaugen, Einführen von Sonden und Kathetern, Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse, Arzneimittelverabreichung durch Injektion oder Infusion, enterale oder perenterale Verabreichung von Nährlösungen, Überwachung von Infusionen, von Transfusionen, Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden, pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung, Hilfe bei Medizinal-Teil- oder –Vollbädern, Anwendungen von Wickeln, Packungen und Fangopackungen - Grundpflege bei abhängigen Patientinnen/Patienten und Psychischkranken
Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anziehen, Betten, Bewegungsübungen, Dekubitusprophylaxe, Behandlung von Schädigungen der Haut; Hilfe bei der Körper- und Mundpflege, beim Anziehen und Essen
Die ärztlich verschriebenen Leistungen werden grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Tarife zu Lasten der obligatorischen Versicherung werden vom Bundesrat festgelegt. Sie gelten auch für die Betreuung behinderter Personen.
Pauschalentschädigung
Die Pauschalentschädigung ist ein finanzieller Beitrag an Eltern und Nahestehende, die der hilflosen Person regelmässig erhebliche und dauernde Hilfe leisten, damit sie zu Hause leben kann. Die Höhe der Pauschalentschädigung wird vom Staatsrat festgesetzt. Die Kriterien für ihre Erteilung bestimmen sich nach einer besonderen Reglementierung je nach Region.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz vom 12. Mai 2016 über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLG)
Reglement vom 23. Januar 2018 über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR)
Beschluss über die Tarife der Familienhilfe
Verordnung über die Höhe der Pauschalentschädigung im Bereich Hilfe und Pflege zu Hause