Das schweizerische Chemikaliengesetz (ChemG) und seine Verordnungen sind im Jahr 2005 in Kraft getreten. Das ChemG ersetzte die alte Giftgesetzgebung aus dem Jahr 1969 und soll die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt besser schützen. Das Chemikalienrecht wurde zudem weitgehend mit den Richtlinien der EU harmonisiert. Das ChemG vereinfacht und liberalisiert die Vorschriften für den Umgang mit Chemikalien und legt das Schwergewicht auf die Beurteilung der Risiken und die Weitergabe von Informationen. Sie führt das Prinzip der Selbstkontrolle ein: es obliegt den Herstellern und Importeuren dafür zu sorgen, dass diese Produkte die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden, wenn sie in Verkehr gebracht werden; sie müssen anschliessend korrekt eingestuft und gekennzeichnet werden.
So wurde ab 2005 für die Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe und chemischen Produkte das System der EG übernommen (schwarze Symbole auf orangem Grund) und damit das bisherige System mit den drei verschiedenfarbigen Giftbändern und fünf Giftklassen abgelöst. Dabei wird nicht nur die Giftigkeit der Produkte als Gefahr hervorgehoben, es wird nun auch auf körperliche Gefahren (Entflammbarkeit oder Explosionsgefahr) sowie Gefahren für die Umwelt hingewiesen.
Entwicklung der Gesetzgebung: hin zu einer neuen Kennzeichnung der Chemikalien
Seit dem 1. Dezember 2012 verpflichtet die revidierte Chemikalienverordnung (ChemV) die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung der Chemikalien gemäss dem durch die Vereinten Nationen angeregten GHS (Globally Harmonized System).
Für Zubereitungen ist die GHS-Kennzeichnung in der Schweiz seit dem 1.6. 2015 obligatorisch. Das GHS besteht aus einer Zusammenfassung von Empfehlungen, die zum Ziel haben, die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften weltweit zu vereinheitlichen. Im Juni 2015 wurden die schwarzen Gefahrensymbole auf orangem Grund nach und nach durch die neuen Piktogramme auf weissem Grund, mit roter Umrandung, ersetzt.