Wie hoch ist das Risiko, sich mit dieser Krankheit anzustecken?
In den letzten Jahren nimmt die Zahl der Fälle zu.
Die Ursachen dafür sind wahrscheinlich, mit für Zecken günstige klimatische Bedingungen, als auch die Wetterverhältnisse, welche die Menschen vermehrt ins Freie lockt, verbunden. Über die letzten 20 Jahre haben sich die Gebiete, in welchem sich Personen mit dem FSME-Virus infiziert haben, geweitet. In den frühen 2000er-Jahren befanden sich die am stärksten betroffenen Gebiete in der Nordostschweiz. Sie breiteten sich seither nach und nach Richtung Süd und Westen aus. Nur der Kanton Tessin ist bislang verschont geblieben. Die gesamte Schweiz, mit Ausnahme des Kantons Tessin, ist als FSME-Risikogebiet zu betrachten.
Wie äussert sich diese Krankheit?
Die Zeckenenzephalitis zeigt im typischen Fall zwei Krankheitsschübe:
Die meisten Personen verspüren keine Krankheitssymptome. In der ersten Phase können aber bei manchen Personen etwa 7 bis 14 Tage nach dem Zeckenstich grippeartige Beschwerden wie Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit oder Gelenkschmerzen auftreten. Diese Symptome verschwinden nach wenigen Tagen und eine Verbindung zum Zeckenstich wird nur selten hergestellt. Für die meisten Patientinnen/Patienten ist damit die Krankheit vorüber und sie sind wahrscheinlich ein Leben lang immun dagegen.
Bei etwa 5–15 % der Patientinnen/Patienten kommt es nach einem beschwerdefreien Intervall zu einer zweiten Krankheitsphase mit Befall des zentralen Nervensystems. Die Symptome dieser Hirnhaut- oder Hirnentzündung sind starke Kopfschmerzen, Lichtscheu, Schwindel, Konzentrationsstörungen, Sprechstörungen, Gehstörungen und können Wochen bis Monate andauern. Es können Lähmungen der Arme, Beine oder Gesichtsnerven auftreten und zu Behinderungen führen. Etwa 1 % der Patientinnen/Patienten stirbt an dieser Krankheit.
Gegen die Krankheit gibt es keine spezifische Therapie; die Behandlung zielt auf eine Linderung der Symptome ab.
Wie schützt man sich gegen diese Krankheit?
Die Impfung ist ab 3 Jahren empfohlen (auf individueller Basis bereits ab einem Jahr möglich), für alle in der Schweiz wohnhaften Personen oder Personen oder Personen, die sich zeitweise in der Schweiz aufhalten (mit Ausnahme des Kantons Tessin). Personen, die keinem Risiko ausgesetzt sind, wird die Impfung nicht empfohlen. Die Kosten werden im Rahmen der Grundversicherung übernommen. Bei beruflicher Exposition werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen.
Für eine vollständige Impfung sind drei Impfdosen notwendig. Danach wird alle zehn Jahre eine Auffrischimpfung empfohlen.
Durchführen lassen kann man die Impfung bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt, gesunde Personen ab 16 Jahren können sich in bestimmten Apotheken des Kantons Freiburg impfen lassen:
- Liste der impfberechtigten Apotheken im Kanton Freiburg