Keuchhusten ist eine hochansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die durch die Bakterien Bordetella petrussis ausgelöst wird. Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion beim Niesen, Sprechen und Husten.
Eine bis drei Wochen nach der Ansteckung kommt es zu grippeähnlichen Symptomen (leichtes Fieber, Nasenausfluss) mit unauffälligem Husten. Nach ein bis zwei Wochen entwickeln sich daraus die typischen, stakkatoartigen Hustenanfälle, die zu Erbrechen führen können. Diese Phase kann bis zu sechs Wochen andauern. Die Erholungsphase mit langsam abklingenden Symptomen kann mehrere Wochen dauern. Für Säuglinge unter 6 Monaten ist Keuchhusten besonders gefährlich; gefürchtete Komplikationen sind Lungenentzündungen, Krampfanfälle und Gehirnschädigung. Säuglinge unter zwei Monaten können an Keuchhusten sterben.
Keuchhusten ist keine meldepflichtige Krankheit; Ausnahmen sind ein Ausbruch in einer Schule (zwei oder mehr Fälle) oder ein bestätigter Keuchhustenfall in einer Betreuungseinrichtung, in der Säuglinge unter sechs Monaten exponiert sind. Das für die Überwachung übertragbarer Krankheiten zuständige Kantonsarztamt übermittelt der Einrichtungsleitung ein Schreiben für die Eltern und Mitarbeitenden, damit Familien mit Säuglingen unter sechs Monaten ihre Kinderärztin/ihren Kinderarzt kontaktieren können. So sollen die Notwendigkeit einer prophylaktischen Behandlung beurteilt und allfällige Schutzmassnahmen zur Vermeidung einer Übertragung erklärt werden (Vermeidung von Kontakt mit Säuglingen, Händehygiene, Tragen eines Mundschutzes...).
Keuchhusten ist eine Krankheit wovor man sich durch eine Impfung schützen kann. Sie finden die Impfempfehlungen auf diesem Link.