Der SUV-Fonds ist aus der Auflösung der Schülerunfallversicherung im Jahr 2006 entstanden. Er leistet subsidiär einen finanziellen Beitrag für Familien, die durch unfallbedingte Kosten eines Kindes in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Im Bestreben, die Familien des Kantons zu unterstützen, hat der Staatsrat beschlossen, diese Möglichkeit auf Familien mit Kindern mit schweren gesundheitlichen Problemen auszuweiten. Ausserdem wird die Altersgrenze der Betroffenen von 20 auf 25 Jahre erhöht.
Für die Eingabe eines Antrags muss das betroffen Kind drei Voraussetzungen erfüllen:
- mit den Eltern unter einem Dach wohnen;
- unter 25 Jahre alt sein;
- in Ausbildung sein.
Die Beiträge werden subsidiär entrichtet (ergänzend zu den Leistungen der Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Invalidenversicherung u. Ä.) und betragen höchstens 25 000 Franken pro Fall. Sie dienen der Deckung verschiedener Kosten (z.B. Transportkosten), mit Ausnahme der Behandlungskosten.
Das Antragsformular und ergänzende Informationen sind auf der Website der Direktion für Gesundheit und Soziales abrufbar.