Seit dem 1. Juli 2015 können sich die Freiburgerinnen und Freiburger in verschiedenen Apotheken gegen Grippe impfen lassen. 2015 und 2016 wurde dieses Angebot von jeweils 321 und 868 Personen genutzt. Letztes Jahren waren es 38 % mehr als 2016, nämlich 1200 Personen.
Angesichts dieser Erfahrungen und in Absprache mit der Ärztegesellschaft und dem Apothekerverband des Kantons Freiburg weitet der Kanton das Impfangebot nun auf andere Krankheiten aus. Künftig kann man sich in der Apotheke nicht nur gegen Grippe, sondern auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), Tetanus und Zeckenenzephalitis (FSME) impfen lassen.
Nur für gesunde Personen
38 Apotheken des Kantons Freiburg dürfen bereits Impfungen anbieten. Die Liste der zugelassenen Apotheken steht auf dem Internetportal des Staates Freiburg zur Verfügung.
Apothekerinnen und Apotheker, die eine solche Impfung anbieten, haben eine entsprechende Ausbildung absolviert. Ausserdem müssen sie verschiedene Anforderungen erfüllen, z. B. bezüglich Hygiene oder Vorgehen in Notfällen.
Die Impfung in den Apotheken richtet sich an alle Personen ab 16 Jahren bei guter Gesundheit, die keine Hausärztin oder keinen Hausarzt haben. Wer regelmässig zum Arzt geht, wird an die Hausärztin oder den Hausarzt verwiesen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
Sich selbst und sein Umfeld schützen
Das wirksamste Mittel zur Vorbeugung bestimmter Krankheiten ist die Impfung. Zum einen reduziert sie das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum und vermindert die Gefahr möglicher Komplikationen unter Risikoträgern. Zum anderen schützen geimpfte Personen auch ihre Mitmenschen vor der Übertragung von Viren.