Die Lagerhaltung und die Abgabe von Arzneimitteln, die unter die Betäubungsmittel fallen, sind einer periodischen Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde unterstellt.
Jährliches Inventar
Alle Apotheker/innen sowie Ärztinnen/Ärzte mit Bewilligung zur Selbstdispensation müssen jährlich am 1. Januar den Bestand der Betäubungsmittelvorräte, die sie am Lager haben, genau erfassen.
Zu diesem Zweck füllen sie ein Dokument aus, welches folgende Inhaltspunkte enthält:
- Der Lagerbestand jedes Produktes am 1. Januar des Vorjahres
- Der Betrag der Eingänge während des vergangenen Jahres
- Der Betrag der Ausgänge während des vergangenen Jahres
- Der Lagerbestand am 31. Dezember des Vorjahres
Das Formular ist bis zum 15. Februar an das Amt für Gesundheit zu senden.
Auskünfte
Amt für Gesundheit
Kantonsapotheker
Route des Cliniques 17
CH -1700 Freiburg
Tel. 026 305 29 15
Fax 026 350 29 39