Entsprechend den Zuständigkeiten nach kantonaler und eidgenössischer Gesetzgebung kümmert sich die Kantonsapothekerin namentlich um die Aufsicht über die Heilmittel. Sie kontrolliert die Betriebe mit kantonaler Bewilligung und trägt zur angemessenen Verwendung der Heilmittel bei.
Sie kümmert sich ausserdem um die Betäubungsmittelkontrolle und achtet auf die Anwendung der Gesetzgebung über die Betäubungsmittel und Psychopharmaka, die zur medizinischen Anwendung bestimmt sind. Sie beteiligt sich auch an der Bekämpfung des Missbrauchs dieser Mittel.
Zu den weiteren Aufgaben der Kantonsapothekerin gehören u. a. die Kontrolle der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die biomedizinische Forschung und die Anwendung der Ethik in diesem Bereich. Im Bereich der Heilmittel kann es auch zu einer Zusammenarbeit mit anderen Stellen kommen.
Betriebsbewilligung
Sind im Besitz einer Betriebsbewilligung :
- die Apotheken
- die Institutionen (Kliniken, Spitäler und Pflegeheime)
- die Ärztinnen und Ärzte mit einer Privatapotheke
Einstieg in das Modul für Betriebe MedReg - die Drogerien (auf Anfrage beim GesA)
Kantonsapotheker
T +41 26 305 29 15
E-mail