Wichtige Ereignisse
Das Jugendamt (JA) entwickelt die kantonale Kinder- und Jugendpolitik und führt die verschiedenen Kinderschutzmandate in Anwendung der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung aus. Es informiert die Bevölkerung über die Mittel zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen.
Es ist Teil der Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP), einer Fachkonferenz der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Das JA ist ferner Mitglied der Conférence latine de la promotion et de la protection de l’enfant (CLPPJ), die vom Amtsvorsteher präsidiert wird und ein fachtechnisches Organ der Conférence Latine des Affaires Sanitaires et Sociales (CLASS) ist. In diesem Rahmen tragen verschiedene Gruppen die Bezugswerte in Sachen Schutz und Förderung der Kinder und Jugendlichen der lateinischen Kantone zusammen. Das JA ist in den schweizweit definierten, grossen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Es setzt sich dafür ein, den Zugang zu den Leistungen und ihre Qualität zu gewährleisten und kümmert sich um die Steuerung.
Der Amtsvorsteher/die Amtvorsteherin präsidiert die kantonale Kommission für Kinder- und Jugendfragen (JuK). Er nimmt ausserdem an der kantonalen Kommission für schulische Betreuung und Integration der Kinder von Migrantinnen und Migranten, an den Steuerungsausschüssen Harmonisierung der Schulverwaltungs-Informationssysteme des Kantons Freiburg (Projekt HAE), Fachstelle «Gesundheit in der Schule» und psychische Gesundheit teil. Auf operationeller Ebene beteiligt sich das JA innerhalb der «Plattform Jugendliche» und der kantonalen Indikationsstelle «Sucht» für Minderjährige.
Wechsel in der Amtleitung
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Stéphane Quéru tritt Ende Juni nach 28 Jahren in den Ruhestand. Anfang November 2022 wird Estelle Papaux zur neuen Vorsteherin des Jugendamtes ernannt.
Sektoren für Kinderschutz (SASD und «Intake»)
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Die Arbeit im Bereich Kinderschutz zeichnet sich aus durch die Beratung und Unterstützung im Alltag und bei Schwierigkeiten zugunsten der Kinder, Eltern und Fachkräfte (Bereitschaftsdienst), die Organisation der ergänzenden Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienbegleitung oder Unterbringung in Einrichtungen oder bei Pflegeeltern), die Situationsanalyse (Abklärungen für die Behörden) und das Fallmanagement bei der Umsetzung der von den Schutzbehörden (Friedensgerichte, Jugendgericht, Bezirksgerichte) angeordneten Schutzmassnahmen.
2022 betreute das JA durchschnittlich 4 % der Freiburger Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren.[1] Von diesen 4 % sind genau 10,7 % Gegenstand einer Platzierungsmassnahme (=0,45 % der Freiburger Kinder und Jugendlichen).
Dank OnBase konnte festgestellt werden, dass eine Vollzeit tätige Fachperson für Kinderschutz durchschnittlich 87 aktive Dossiers verwaltet. In etwas mehr als 160 Fällen wurde bei den Friedensgerichten ein Antrag auf Schliessung gestellt.
Das JA betreibt eine interne Plattform, deren Ziel es ist, die Platzierungen von Kindern in den Erziehungseinrichtungen und den Pflegefamilien zu koordinierenDie Wartelisten für die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen im Kanton Freiburg sind lang und die Zahl der in den Nachbarkantonen platzierten Kinder ist 2022 aufgrund der generellen Überlastung der Einrichtungen in der Schweiz zurückgegangen. So gab es im Jahr 2022 nur 36 Platzierungen ausserhalb des Kantons (2021: 54, 2020: 40 [Corona], 2019: 54).
Der Bereich SASD ist weiterhin mit den Folgen der COVID19 -Pandemie in der Familienbetreuung konfrontiert, wobei ein Teil der Jugendlichen unter vielfältigen unter anderem psychischen Problemen, leidet.
Der Bereich verwaltet auch den starken Anstieg der Anträge auf Vertretungsbeistandschaften für unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan und der Ukraine.
Die Freiburger Stiftung für die Jugend (FFJ) eröffnete in Bulle eine ambulante Gruppe für verstärkte Koedukation (Gcera). Diese neue Gruppe des Foyer St-Etienne entspricht den Bedürfnissen vor Ort und insbesondere denjenigen der Bevölkerung im Süden des Kantons.
Der Bereitschaftsdienst des JA wurde 1996 eingerichtet, um die Anforderungen des Opferhilfegesetzes (OHG) zu erfüllen, indem rund um die Uhr Interventionsmöglichkeiten geboten werden. Sehr bald beschränkte sich dieser Bereitschaftsdienst nicht mehr nur auf die Betreuung von Kindern, die Opfer von Straftaten geworden waren. Er ist für jede Situation im Einsatz, in der sich ein Kind ausserhalb der Öffnungszeiten der Behörde in einer gefährlichen Lage befindet. 2022 kam der Bereitschaftsdienst 42 Mal zum Einsatz.
[1] Daten aus dem Statistischen Jahrbuch per 31.12.2021 / Anzahl vom JA betreuter Kinder per Ende November 2022. Fehlerspanne zu berechnen in Zusammenhang mit der Abweichung der Anzahl Kinder über 11 Monate.
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Platzierungen im Bereich Kinderschutz
Neue Platzierungen
Neu organisierte Platzierungen
2020
2021
2022
2020
2021
2022
Aux Etangs
12
8
3
14
13
8
Foyer des Bonnesfontaines
11
9
12
30
29
31
Foyer des Apprentis
10
10
5
17
18
18
Kinderheim Heimelig
3
2
2
12
11
10
Nid Clairval
1
2
1
18
18
18
Le Bosquet
18
18
17
34
35
35
Les Traversées
7
7
13
18
17
20
Foyer Saint-Etienne (alle Abteilungen)
13
19
18
49
56
59
Transit (Notfälle und Abklärungen)
59
69
72
72
92
75
Time Out (Beobachtung)
9
5
2
12
6
4
Les Peupliers (ohne Amt für Sonderpädagogik und sonderpädagogische Massnahmen)
3
5
3
5
9
11
Ausserkantonale Einrichtungen
32
50
36
64
75
74
Freiburger Pflegefamilien
17
15
15
93
100
94
Ausserkantonale Pflegefamilien
7
2
0
12
14
12
Total
202
221
199
450
493
469
Opferberatungsstelle OHG
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Die spezialisierte Opferberatungsstelle leistet Opfern von Gewalttaten medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe. Sie begleitet die Opfer und ihre Angehörigen, indem sie diese berät und sofortige, aber auch längerfristige Hilfe leistet.
Das Inkrafttreten der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie durch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten am 1. Juli 2022 erfordert Anpassungen in Bezug auf die Kostenübernahme durch die OHG-Beratungsstellen. Entsprechende kantonale Richtlinien werden Anfang 2023 veröffentlicht.
In Bezug auf die Netzwerkarbeit hat die Opferberatungsstelle das Angebot an Selbstverteidigungskursen für Minderjährige im Kanton Freiburg erweitert und generell verschiedene Präsentationen (HFR, HETS) und diverse Treffen mit dem Netzwerk organisiert, um auszutauschen und die Zusammenarbeit zwischen den Diensten zu stärken.
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Beratungen für Männer und Opfer nach SVG
2020
2021
2022
Neue Fälle
345
283
291
Aus dem Vorjahr übernommene Fälle
84
147
125
Behandelte Fälle insgesamt
429
430
416
Art der berücksichtigten Verstösse:
Verstoss (Mehrfachantworten möglich)
2020
2021
2022
Tötung
2
8
20
Tötung SVG
7
13
14
Versuchte Tötung
1
8
6
Körperverletzung
123
152
149
Körperverletzung SVG
38
50
57
Raub
8
3
7
Erpressung, Drohung, Nötigung
86
110
98
Delikte gegen die Freiheit
5
7
6
Entführung von Minderjährigen
0
0
0
Sexualdelikt an Kindern
24
27
23
Sexualdelikt an abhängigen Personen
1
2
4
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
5
15
15
Andere Handlungen gegen die sexuelle Integrität
2
7
3
Gewalt in Paarbeziehungen
12
22
27
Zwangsmassnahmen
47
24
12
Andere Straftaten nach StGB
11
4
5
Nicht klar
2
3
2
Beratungen für Kinder
2020
2021
2022
Neue Fälle
238
265
271
Aus dem Vorjahr übernommene Fälle
141
129
187
Total Fälle
379
394
458
Verteilung nach Alter und Geschlecht
Weiblich
Männlich
< 10 Jahre
40
39
10 bis 17 Jahre
169
67
>17 Jahre
99
28
16 Minderjährige können nicht zugeordnet werden, da ihr Geburtsdatum unbekannt ist (anonyme Situationen). Dabei handelt es sich um 13 Mädchen und 3 Jungen.
Diese Zahlen sind im Zusammenhang mit den Verstössen zu sehen, insbesondere mit denjenigen gegen die sexuelle Integrität.
Verstösse (mehrere mögliche Antworten)
2020
2021
2022
Tötung
0
3
4
Tötung SVG
0
1
0
Versuchte Tötung
1
1
2
Körperverletzung
58
102
111
Körperverletzung SVG
0
10
0
Raub
4
1
0
Erpressung, Drohung, Nötigung
45
60
61
Delikte gegen die Freiheit
3
1
1
Sexualdelikt an Kindern
74
144
187
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
30
49
76
Andere Handlungen gegen die sexuelle Integrität
4
16
21
Gewalt in Ehe und Partnerschaft
22
31
39
Gewalt in der Familie
37
79
57
Andere Straftaten nach StGB
21
28
20
Nicht klar
6
19
28
SMA – Familienexterne Betreuung
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Der Sektor Familienexterne Betreuung (SMA) interveniert in allen Einrichtungen und Stätten der familienergänzenden Betreuung. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Beurteilung, Bewilligung und Beaufsichtigung von familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (Krippen, ausserschulische Betreuungseinrichtungen, Spielgruppen, Tageseltern) einerseits sowie von Familienstrukturen und Institutionen, die Kinder tagsüber und in der Nacht längerfristig aufnehmen (Pflegefamilien, Institutionen, die keine Anerkennung im Sinne des Gesetzes über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien [SIPG] haben) andererseits. Als kantonale Zentralbehörde für Adoption beurteilt der SMA Adoptionsanträge und erteilt Paaren, die ein Kind adoptieren möchten, eine Bescheinigung. Daneben bietet er Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Betreuungseinrichtungen an. Auch berät er zukünftige Adoptiveltern zum Verfahren. Der SMA ist für die Anwendung des Gesetzes über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) zuständig. Er berechnet die Subventionen und entrichtet den Beitrag Staat–Arbeitgeber zur Senkung des Elternanteils an den Betreuungskosten.
Die Einführung des Steuerreform-Fonds (Art. 8b FBG, per 1. Januar 2020) hat seit 2021 eine deutliche Zunahme der Anfragen im Zusammenhang mit Immobilienprojekten zur Folge.
Die hohe Anzahl an betreuten Einrichtungen (1 Vollzeit angestellte Fachperson für Kinderschutz ist durchschnittlich für Aufsicht und Bewilligung von mehr als 140 Betreuungseinrichtungen, inkl. Tageseltern, zuständig) führt zu einer Überlastung und zu Verzögerungen bei den Bewilligungsanträgen und den Aufsichtsaufträgen. Es gibt mehrere Einrichtungen, die eine Anzahl von Kindern betreuen, die weit über die in den kantonalen Richtlinien zugelassene Anzahl hinausgeht. Gegen 2 selbstständige Tageseltern wurde ein Berufsverbot verhängt.
Gruppe Adoption - Pflegefamilien
Ein wichtiger Meilenstein im Jahr 2022 war das Inkrafttreten des Gesetzes über die sogenannte "Ehe für alle" am 1. Juli 2022. Diese Gesetzesänderung ermöglicht es nun auch verheirateten homosexuellen Paaren, einen gemeinsamen Adoptionsantrag für eine internationale oder nationale Adoption zu stellen.
Es wird eine intensivere Nachverfolgung der laufenden Pflegeverhältnisse in Pflegefamilien festgestellt, die entweder mit dem Bedürfnis der Pflegefamilien nach einem besseren Verständnis ihrer Rolle oder mit den Problemen des Pflegekindes zusammenhängt.
Die Anzahl der Fälle im Rahmen der "Herkunftssuche" nimmt beim SMA ebenfalls zu. Der SMA ist die Behörde, die dazu bestimmt ist, Adoptierten bei der Suche nach ihrer Herkunft (nationale oder internationale Adoption), der Einsicht in ihre Adoptionsakte oder dem Treffen mit ihren biologischen Eltern zu helfen.
Jeder Mitarbeiter der Gruppe Adoption - Pflegefamilien bearbeitet jährlich mehr als 80 Fälle.
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2022 sind beim SMA 721 Dossiers pendent.
Allgemeine Lage SMA
2020
2021
2022
Laufende Adoptionsverfahren
35
39
25
Aktive Pflegefamilien
150
149
145
Aktive professionelle Pflegefamilien
2
2
2
Aktive Tageseltern
136
145
149
Aktive Tageselternvereine
9
9
9
Aktive Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter
195
202
214
Aktive ausserschulische Betreuungseinrichtungen
113
119
119
Aktive Sondereinrichtungen
4
3
3
Gesuche, Projekte und Bewilligungen SAEJ seit 2019
2019
2020
2021
2022
Gesuche im Zusammenhang mit Immobilienprojekten (neue Einrichtungen, Umzüge, Besichtigungen, Vorprojekte, Stellungnahmen im Rahmen von Baubewilligungsverfahren, Treffen mit Architekten)
9
18
29
45
Projekte Eröffnung Krippe
(umgesetzt, laufend oder zu den Akten gelegt)2
2
4
13
Projekte Eröffnung ausserschulische Betreuung
(umgesetzt, laufend oder zu den Akten gelegt)5
4
4
6
Ausgestellte/erneuerte Bewilligungen
113
75
130
130
-
Der SMA gewährleistet spezifischere Aufgaben, die sich wie folgt verteilen:
2020
2021
2022
Gesuch um gemeinschaftliche Adoption
3
0
5
Gesuch um Adoption des Kindes der Ehegattin/des Ehegatten
8
14
5
Gesuch um Adoption Volljähriger
9
9
6
Antrag um Änderung des Familiennamens
1
1
0
Gesuch um Freigabe zur Adoption/nationale Adoption zustande gekommen
0
0
0
Gesuch um Freigabe zur Adoption/nationale Adoption nicht zustande gekommen
0
1
2
Abklärungen Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) – Aufnahme von ausländischen Kindern ohne Adoptionsabsicht
8
7
8
Nachforschungen Herkunft
6
10
5
Stellungnahme «Baugesuch»
13
12
17
Stellungnahme Bundesamt für Sozialversicherungen
0
0
7
-
Am 31. Dezember 2022 zählte der Kanton Freiburg 75 Krippen und 2449 bewilligte Betreuungsplätze (+29 Einrichtungen seit Inkrafttreten des FBG im Januar 2012). Die Anzahl Krippenplätze nach Bezirk beträgt:
Anzahl Krippenplätze
2021
2022
Broye
79
145
Glâne
119
135
Greyerz
356
402
See
224
234
Saane
1128
1164
Sense
164
238
Vivisbach
120
131
Total
2190
2449
Am 31. Dezember 2022 zählte der Kanton 119 ausserschulische Betreuungseinrichtungen (+64 Einrichtungen seit Inkrafttreten des FBG im Juni 2012). Die Einrichtungen bieten in den verschiedenen Bezirken folgende Plätze an:
Anzahl ausserschulische Betreuungsplätze
2021
2022
Vormittag
Mittag
Nach
der SchuleVormittag
Mittag
Nach
der SchuleBroye
352
418
360
374
454
382
Glâne
267
345
314
273
363
320
Greyerz
288
695
458
288
782
506
See
217
331
279
229
390
338
Saane
1225
1840
1542
1238
1916
1565
Sense
172
263
170
256
362
264
Vivisbach
246
519
408
254
536
400
Total
2767
4411
3531
2912
4803
3775
Um die Elterntarife zu senken zahlte der Staat im Jahr 2022 einen Gesamtbetrag von 7 160 351 Franken, einschliesslich der Beträge für die Anwendung von Artikel 13 FBG. Der Beitrag der Arbeitgeber belief sich auf 3 850 887 Franken. Die Beträge aus der Steuerreform belaufen sich schliesslich auf 5 821 046 Franken (inkl. innovative Projekte).
Für die Schaffung von Krippen- und ausserschulischen Betreuungsplätzen wurden aus den Beträgen aus der Steuerreform 1 045 000 francs Franken für die Schaffung von Krippenplätzen und insgesamt 448 884 Franken für die ausserschulische Betreuung ausbezahlt. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 1 493 884 Franken.
Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung (FKJ)
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Die Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung macht sich für Kinder-, Jugend- und Familienförderung und - partizipation stark und berät und unterstützt im Alltag. Unter der Führung der Kommission für Kinder- und Jugendfragen (JuK) hat die Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung den Auftrag, die Freiburger Kinder- und Jugendpolitik zu fördern. S
Die Fachstelle ist in der Interkantonalen Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP) und in der Konferenz der Westschweizer Kinder- und Jugendbeauftragten (Conférence romande des Délégué-e-s à l’enfance et à la jeunesse, CRDEJ) vertreten
Im Jahr 2022 lag die Priorität der Fachstelle auf der Umsetzung der Massnahmen, die dem JA im Rahmen des «Unterstützungsplans für die Jugend Freiburg» obliegen, der vom Staatsrat im November 2021 als Folge der COVID-19-Pandemie verabschiedet wurde.
Die Fachstelle ist auch für die Koordination im Kanton Freiburg zuständig. Darüber hinaus arbeitete die Fachstelle an der Erneuerung des Aktionsplans «I mache mit!» für den Zeitraum 2023-2026 und an der Ausarbeitung eines künftigen kantonalen Konzepts zur Frühförderung.
Folgende Projekte wurden im Jahr 2022 unterstützt:
- Über die Kinder- und Jugendsubvention 17 kommunale und kantonale Projekte (6 Projekte sind zweisprachig, 5 sind deutschsprachig und 6 sind französischsprachig) mit einem Gesamtbetrag von Fr. 190 000.-.
- Über den «Unterstützungsplans für die Jugend Freiburg» 6 Projekte zur Stärkung und Implementierung der Sozialarbeit außerhalb der Mauern mit einem Betrag von Fr. 54.000.- und 4 Jugendexpertisen mit einem Gesamtbetrag von rund Fr. 19.000.-. Das Gesamtbudget von Fr. 75'000.- wurde für das Jahr 2022 vollständig ausgeschöpft.
- Über den «Unterstützungsplans für die Jugend Freiburg» 7 von Jugendlichen getragene Projekte mit einem Betrag von insgesamt Fr. 29 500.- .
- Über das kantonale Programm FriTime 11 Gemeindeprojekte über 4 Jahre mit einem Betrag von Fr. 88 000.- und 3 FriTime Piccolo-Projekte über 2 Jahre mit einem Betrag von Fr. 6 000.- .
Kennzahlen
für 1 VZÄ Sozialarbeiter/in im Sektor Direkte Sozialarbeit.
von Kindern und Jugendlichen (inkl. ausserkantonal).
für Erweiterungen oder Eröffnungen von Kinderbetreuungseinrichtungen (2021: 37, 2020: 24).