Das seit vielen Jahren erwartete FamELG konkretisiert Artikel 60 Abs. 2 der Freiburger Verfassung. Es bietet Familien, in denen mindestens ein Kind unter 12 Jahren alt ist, vorübergehende Unterstützung an. Die Unterstützung wird in Form von finanzieller Hilfe ausgerichtet, aber auch in Form von sozialer Betreuung durch die Familienschalter.
Familienergänzungsleistungen haben eine grosse Hebelwirkung auf die Prävention
Ziel der FamELG ist es, durch Einwirkung auf die soziale und berufliche Integration der Eltern Marginalisierungsphänomenen vorzubeugen und den Kindern menschenwürdige Lebensbedingungen zu garantieren. Im Kanton Freiburg sind 25 000 Personen armutsgefährdet. In diesen Haushalten stellen Kinder stets ein noch höheres Armutsrisiko dar. Ein Kind von zehn Kindern in unserem Kanton ist von Armut bedroht, das sind 2823 Minderjährige.
Der Staat schätzt, dass rund 1500 Familien im Kanton Ergänzungsleistungen beziehen können. Die Kosten von 15 Millionen Franken für die Familien-EL werden vollständig vom Staat getragen. Die Gemeinden werden bei den Sozialhilfekosten entlastet (Einsparungen von 4,4 Millionen Franken). Im Grossen Rat haben sämtliche Fraktionen die Einführung der Ergänzungsleistungen unterstützt.
In diesem Sinn rufen der Staatsrat und der Grosse Rat die Freiburger Bevölkerung dazu auf, JA zu den Ergänzungsleistungen für Familien zu stimmen.
Der Staatsrat stellt auf der Webseite fr.ch/abstimmungen Informationen, Animationen sowie Berechnungsbeispiele bereit.