Das Sozialvorsorgeamt (SVA) unterstützt und koordiniert die Umsetzung der Politik im Zusammenhang mit den Menschen mit Behinderungen und den Seniorinnen und Senioren.
Es plant das Leistungsangebot und kümmert sich um Finanzierung und Aufsicht über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Weiter plant das SVA den Platzbedarf in den Pflegeheimen und entrichtet Beiträge an Personen, die ihren Aufenthalt im Pflegeheim nicht selbst finanzieren können.
Wichtige Ereignisse
Sektor sonder- und sozialpädagogische Institutionen
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Der Sektor sonder- und sozialpädagogische Institutionen ist zuständig für die Berechnung und die Entrichtung der Subventionen, welche die öffentliche Hand den Wohn- und Beschäftigungsstätten für Erwachsene mit Behinderungen gewährt. Er subventioniert Einrichtungen, die Personen mit Suchtproblemen aufnehmen, sozialpädagogische Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene sowie professionelle Pflegefamilien. Die Sektormitarbeiterinnen und -mitarbeiter unterstützen die Einrichtungen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben und kontrollieren ihre Tätigkeiten. Weiter plant der Sektor das Leistungsangebot in den Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen, für Minderjährige und junge Erwachsene.
Im Jahr 2023 beliefen sich die Subventionen an die Freiburger Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen auf 118 156 858 Franken (2022: 117 491 136 Franken), während die Subventionen an die Erziehungsheime und medizinisch-therapeutischen Einrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene 25 474 947 Franken betrugen (2022: 25 742 290 Franken).
Als Verbindungsstelle des Kantons Freiburg für den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung vom 13. Dezember 2002 für soziale Einrichtungen (IVSE) bearbeitet das SVA die Kostengutsprachegesuche für Aufenthalte in ausserkantonalen Einrichtungen. Es kontrolliert, ob die einschlägigen Gesetzesanforderungen erfüllt sind und ob der im Gesuch aufgeführte Tagespreis der Einrichtung dem offiziellen IVSE-Preis entspricht. Ausserdem prüft es, ob die Selbstbeteiligung an den Aufenthaltskosten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Freiburg erfüllt, und willigt in die Finanzierung des Aufenthalts ein. Die Verbindungsstelle verwaltet weiter die Dossiers der ausserhalb des Kantons wohnhaften Personen, die in einer Freiburger Institution untergebracht sind, und behandelt die Streitfälle, die zwischen Kantonen, Institutionen und für die Organisation des Aufenthalts zuständigen Diensten auftreten können.
2023 belief sich der Gesamtbetrag für Erwachsene mit Behinderungen, die in einer ausserkantonalen Institution untergebracht waren bzw. gearbeitet haben, auf 13 866 505 Franken (2022: 13 089 991 Franken).
Dieser Betrag entspricht 302 Kostengutsprachen (2022: 272) und betrifft 247 Menschen mit Behinderungen oder Suchtproblemen (2022: 214), wobei ein und dieselbe Person unter dem Jahr die Einrichtung wechseln oder mehrere Leistungen beziehen kann (z. B. Heim und Werkstätte). Von den Personen, die Leistungen ausserkantonaler Einrichtungen bezogen haben, hatten 60 eine geistige Behinderung (2022: 48), 32 eine körperliche Behinderung (2022: 32), 90 eine psychische Behinderung (2022: 75) und 15 eine Sinnesbehinderung (2022: 18). 50 Personen litten an einer Suchterkrankung (2022: 41).
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Der Betrag zu Lasten der Freiburger öffentlichen Hand für die in sozialpädagogischen Institutionen ausserhalb des Kantons platzierten Minderjährigen belief sich auf 7 714 548 Franken (2022: 5 763 521 Franken) und entsprach 116 Platzierungen von 97 Minderjährigen und jungen Erwachsenen (2022: 127 Platzierungen für 100 Personen).
Von diesen Platzierungen waren 40 vom Jugendstrafgericht (2022: 36) und 72 von den Friedensgerichten (2022: 82) angeordnet worden, und 5 (2021: 9) betrafen andere Platzierungen (namentlich Unterbringungen junger Erwachsener im Sinne von Art. 49 SIPR).
Die Dauer der ausserkantonalen Unterbringung kann sich je nach Art der erbrachten Leistung stark unterscheiden (Probeaufenthalt für ein paar Tage, Kurzaufenthalt in einer geschlossenen Anstalt oder Heimunterbringung für das ganze Jahr).
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Im Laufe des Jahres 2023 hat das SVA mit den Institutionen an verschiedenen Baudossiers gearbeitet.
Bei den Baudossiers befinden sich 13 Einrichtungen in der Phase der Projektanmeldung und der Vorbereitung des Vorprojekts (L'Arche, Le Bosquet, Les Buissonnets, SSEB, Clos-Fleuri – Residenzen, L’Estampille, Le Tremplin – langfristige Lösung, FAH-SEB, Foyer des apprentis, SSB, FARA, Les Traversées und Nid Clairval).
Elf Projekte sind in der Vorprojektphase weiter fortgeschritten und/oder befinden sich in der Ausführungsphase (La Belle-Etoile, La Rosière, Sonnegg, Clos Fleuri – Werkstätten, Fondation Handicap Glâne, Le Tremplin – Übergangslösung, Applico – Wohnungen und Werkstätten, Kinderheim Heimelig und FFJ – Time Up und Foyer Sud).
Ein Bauprojekt – Les Etangs in Marly – wurde abgeschlossen.
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2023 wurden 6 gewöhnliche Inspektionen in sozialpädagogischen Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene durchgeführt.
Im gleichen Jahr wurden 4 Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen einer gewöhnlichen Inspektion sowie 4 Einrichtungen einer weiterführenden Inspektion unterzogen.
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Für Erwachsene mit Behinderungen oder Suchterkrankung standen im Kanton Freiburg per Ende des Berichtsjahrs 917 Plätze (2022: 913) in Wohnstätten (Heime mit und ohne Beschäftigung, geschützte Wohnungen) und 1253 Plätze (2022: 1248) in Werk- und Tagesstätten zur Verfügung.
Zusätzlich zu den stationären Plätzen erbrachten 10 sonder- und sozialpädagogische Institutionen des Kantons Betreuungsleistungen zu Hause und 5 Institutionen Betreuung im Unternehmen oder Job Coaching.
Geistige Behinderung
Stand am 31.12.2023
Wohnstätte[1]
Heim mit Beschäftigung
Heim ohne Beschäftigung
Dezentralisiertes Wohnen
Wohn- und Werkgenossenschaft Sonnegg 8
Stiftung FAH-SEB / Linde 47
Stiftung FAH-SEB / Colombière 48
Fondation La Rosière 16
17
Fondation Clos Fleuri 39
29
12
Fondation Handicap Glâne 58
7
22
Fondation Les Buissonnets / Homato 39
Stiftung SSB 14
36
10
Association L’Arche 15
Stiftung des Seebezirks für Erwachsene Behinderte 15
10
Fondation Ateliers, Résidences Adultes 8
16
24
Fondation La Belle Etoile 8
8
8
Total Anzahl Plätze 269
142
103
[1] Die Umwandlung von 8 Heimplätzen ohne Beschäftigung und 10 dezentralisierten Wohnplätzen in 18 Heimplätze mit Beschäftigung wirken sich nicht auf die Gesamtanzahl der Plätze im Kanton aus, ermöglicht aber die Freigabe mehrerer Werkstattplätze, die Personen mit Behinderungen neu zur Verfügung gestellt werden können.
Psychische Behinderung
Stand am 31.12.2023
Wohnstätte
Heim mit Beschäftigung
Heim ohne Beschäftigung
Dezentralisiertes Wohnen
Fondation HorizonSud 111
32
Association Les Traversées 13
29
Fondation St-Louis 11
37
12
Stiftung Applico 8
12
Total Anzahl Plätze 143
37
85
Körperliche Behinderung
Stand am 31.12.2023
Wohnstätte
Heim mit Beschäftigung
Heim ohne Beschäftigung
Dezentralisiertes Wohnen
Association St-Camille 59
12
Stiftung des Seebezirks für Erwachsene Behinderte 15
Total Anzahl Plätze 74
12
Sucht
Stand am 31.12.2023
Wohnstätte
Heim mit Beschäftigung
Heim ohne Beschäftigung
Dezentralisiertes Wohnen
Fondation Le Torry 20
Association Le Radeau 12
Fondation Le Tremplin 14
6
Total Anzahl Plätze 46
6
Geistige Behinderung
Stand am 31.12.2023
Beschäftigungsstätte
Werkstatt
Tagesstätte
Stiftung FAH-SEB / Linde 6
Stiftung FAH-SEB / Colombière 14
Fondation La Rosière 75
6
Fondation Clos Fleuri 122
6
Fondation Les Buissonnets / Homato 18
Stiftung SSB 135
Stiftung des Seebezirks für Erwachsene Behinderte 75
Fondation Ateliers, Résidences Adultes 104
18
Fondation Handicap Glâne 87
Fondation La Belle Etoile 40
Total Anzahl Plätze 638
68
Psychische Behinderung
Stand am 31.12.2023
Beschäftigungsstätte
Werkstatt
Tagesstätte
Fondation HorizonSud 137
Fondation St-Louis 35
Association Les Traversées 4
Fondation Centre d’intégration socio-professionnelle 100
Fondation L’Estampille 48
Stiftung Applico 40
Total Anzahl Plätze 360
4
Körperliche Behinderung
Stand am 31.12.2023
Beschäftigungsstätte
Werkstatt
Tagesstätte
Association St-Camille 163
Total Anzahl Plätze 163
Sucht
Stand am 31.12.2023
Beschäftigungsstätte
Werkstatt
Tagesstätte
Fondation Le Tremplin 20
Total Anzahl Plätze 20
Sozialpädagogische Institutionen
Stand am 31.12.2023
Wohnstätte
Stand am 31.12.2023
Association Le Bosquet 21 Freiburger Stiftung für die Jugend / St-Etienne 58 Freiburger Stiftung für die Jugend / Time-Out 10 Freiburger Stiftung für die Jugend / ASEA Alternatif 6 Freiburger Stiftung für die Jugend / ASEA Appartement 5 Freiburger Stiftung für die Jugend / Bonnesfontaines 29 Association Mouvement Enfance et Foyers / Nid Clairval 17 Fondation Eau Vive / Foyer des Apprentis 17 Association Les Traversées 13 Stiftung Kinderheim Heimelig 14 Fondation Transit 20 Stiftung für die Frau und das Kind / Aux Etangs 8 Total Anzahl Plätze 218
Sozialpädagogische Institutionen
Stand am 31.12.2023
Tagesstrukturen
Stand am 31.12.2023
Fondation Eau Vive / Foyer des Apprentis 8 Freiburger Stiftung für die Jugend / Time-Out 9 Freiburger Stiftung für die Jugend / Bios’fair 3 Total Anzahl Plätze 20
Andere Institutionen für Minderjährige
Stand am 31.12.2023
Institutionen
Stand am 31.12.2023
Fondation Espace thérapeutique / Centre thérapeutique de jour 18 Fondation Espace thérapeutique / Tagesklinik 15 Association Le Bosquet 14 Total Anzahl Plätze 47 Zusätzlich zu den Plätzen in den Institutionen verfügte der Kanton Freiburg per 31. Dezember 2023 über 8 Plätze (2022: 8) für die Aufnahme Minderjähriger in 2 professionellen Pflegefamilien sowie über 16 Plätze in 2 nicht anerkannten Strukturen.
In Anbetracht des grossen Bedarfs der vom JA betreuten Kinder wurden während des Berichtsjahrs zusätzliche Plätze (sogenannte überzählige Plätze) finanziert.
Sektor Pflegeheime
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Der Sektor Pflegeheime berechnet den Pflegepreis, der den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt wird. Dieser Preis wird pauschal und für jede der 12 in der Bundesgesetzgebung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung vorgesehenen Pflegestufen festgelegt, entsprechend der erforderlichen Dotation gemäss Verordnung vom 3. Dezember 2013 über die Ermittlung des Pflege- und Betreuungsbedarfs. Die tatsächlichen Pflegekosten variieren allerdings bei den Pflegeheimen, da sie sich aus den Lohnkosten und Soziallasten des jeweiligen Pflegeheimpersonals ergeben.
Der Sektor berechnet zudem den pauschalen Betreuungspreis, der den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeheime verrechnet wird. Wie der Pflegepreis wird auch der Betreuungspreis anhand der Voranschläge der Pflegeheime festgelegt; ein System zur Preisberichtigung aufgrund der Jahresrechnung der Pflegeheime gewährleistet die Finanzierung der effektiven Kosten. Die individuelle Berechnung des Beitrags der öffentlichen Hand für die Finanzierung der Betreuungskosten wird wiederum von der kantonalen Ausgleichskasse berechnet. Für die Berichtigungen der Jahresrechnung prüft das SVA die Dotation mit Pflege- und Betreuungspersonal im Verhältnis zu den verrechneten und (im Fall von Spitalaufenthalten) reservierten Tagen.
Die Pflegerestkosten und die Beiträge an die Betreuungskosten der Freiburger Pflegeheime, die 2023 von der öffentlichen Hand finanziert wurden, beliefen sich auf 103 574 041 Franken (2022: 93 604 325 Franken).
Zu diesem Betrag kommt die Zahlung der Pflegerestkosten für Personen hinzu, die sich in Pflegeheimbetten in Spitälern aufgehalten haben (HFR, HIB und Hospiz des HFR). Der für diese Personen entrichtete Betrag belief sich auf 1 776 841 Franken (2022: 734 230 Franken). Der für die Pflegerestkosten und die Beiträge an die Betreuungskosten ausbezahlte Betrag für ausserkantonale Platzierungen betrug 1 775 731 Franken (2022: 1 494 868 Franken).
Die Beiträge an das Tagesheim des Kantons beliefen sich schliesslich auf 1 699 954 Franken (2022: 1 848 659 Franken).
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Von den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern wohnten 41 nicht im Kanton Freiburg (2022: 22), davon 23 im Kanton Waadt (2022: 3), 9 im Kanton Bern (2022: 9), 3 im Kanton Neuenburg (2022: 3), 4 im Kanton Genf (2022: 4), 1 im Kanton Wallis (2022: 1) und 1 im Kanton Zürich (2022: 1).
86 Freiburgerinnen und Freiburger waren langfristig in einem Pflegeheim eines anderen Kantons untergebracht (2022: 74), davon 70 Personen im Kanton Bern (2022: 60), 15 im Kanton Waadt (2022: 18), 2 im Kanton Aargau (2022: 2), 1 im Kanton Basel-Stadt (2022: 1), 1 im Kanton Schwyz (2022: 1), 1 im Kanton Thurgau (2022: 1), 3 im Kanton Wallis (2022: 3), 1 im Kanton Zug (2022: 1) sowie 1 im Kanton Zürich (2022: 1).
Zu den Zahlen im Zusammenhang mit der interkantonalen Vereinbarung mit dem Kanton Waadt sei angemerkt, dass das Pilotprojekt der Freizügigkeit zwischen dem Waadtländer und dem Freiburger Broyebezirk am 31. Dezember 2022 endete. Da die Vorteile für beide Seiten unzureichend waren, wurde es nicht weitergeführt. Von den 15 im Kanton Waadt betreuten Freiburgerinnen und Freiburgern nutzen noch 9 das Pilotprojekt.
35 weitere im Kanton wohnhafte Personen absolvierten einen ausserkantonalen Kurzzeitaufenthalt (2022: 33), hauptsächlich im Kanton Bern.
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Infolge des Auftrags 2020-GC-186 «Übernahme der Mehrkosten von Pflegeheimen und Spitexdiensten im Rahmen der finanziellen COVID-19-Unterstützungsmassnahmen» genehmigte der Grosse Rat mit dem Dekret 2023-DSAS-22 die Auszahlung von zusätzlichen Beträgen an Pflegeheime und Spitexdienste. Er willigte zudem ein, den Gemeinden den Anteil an den COVID-19-Mehrkosten zurückzuerstatten, der ihnen 2020 verrechnet worden war.
So erhielten die Gemeinden Ende 2023 eine Rückzahlung in Höhe von 3 436 235 Franken, die Pflegeheime erhielten einen Betrag von 2 597 142 Franken zur Kompensation des Umsatzrückgangs in ihren Cafeterien und Restaurants sowie für die übrigen Mehrkosten im Zusammenhang mit den COVID-19-Massnahmen. Die Spitexdienste erhielten über das Amt für Gesundheit ebenfalls den ihnen zustehenden Betrag.
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Anzahl anerkannter Betten (Lang- und Kurzzeitaufenthalte)
Stand am 31. Dezember 2023
Anerkannte Betten für Langzeitaufenthalte
davon Betten in SAD1 und SAA2
OKP-Betten für Langzeitaufenthalte
Betten für Kurzzeitaufenthalte
Saane
917 42 7 14 Sense
375 24 2 14 Greyerz
485 21 36 5 See
275 2 6 Glane
223 24 5 Broye
210 15 7 11 Vivisbach
152 15 6 IRSF (Freiburg)*
58 Pflegeheimabteilung HFR*
17 Pflegeheimabteilung HIB
5 Hospiz HFR*
6 SAA Les Camélias (Marsens)*
15 15 SAA Les Grèves du Lac (Gletterens)
10 10 AVAO (Freiburg)*
19 Die Familie im Garten, St. Ursen
2 KANTON
2662 166 112 110 [1] Spezialisierte Demenzabteilung Demenz (SDD)
[2] Spezialisierte Abteilung Alterspsychiatrie (SAA)
* kantonaler Auftrag
Anzahl Plätze in Tagesstätten
Stand am 31. Dezember 2023
Einrichtung
Anzahl Plätze
Saane
Home médicalisé du Gibloux, Farvagny 8 Pflegeheim des Saanebezirks, Villars-sur-Glâne
8 Sense
Tagesheim St. Wolfgang, Düdingen 15 Greyerz
Home de la Jogne, Charmey 8 See
Tagesstätte Les Platanes, Jeuss 8 Broye
Foyer Les Mouettes, Estavayer-le-Lac 7 Vivisbach
Maison St-Joseph, Châtel-St-Denis 10 Die Familie im Garten, St. Ursen und Marsens 14 KANTON
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Politik für Menschen mit Behinderungen
Mit Adrienne Berger wurde die erste Delegierte für Fragen im Fachbereich Behinderungen des Kantons angestellt. Sie ist mit der Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderungen bei verschiedenen Partnern beauftragt.
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Die kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen sieht in ihrem Massnahmenplan 2018–2024 vor, dass der Start von Projekten für Aktivitäten und Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit finanziell unterstützt wird, wenn diese die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Ziele haben.
Hauptziel dieser Massnahme ist es, durch gemeinsame Aktionen Begegnungen und Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern. Von den 14 Anträgen auf finanzielle Unterstützung hat das SVA 9 Projekten Beträge zwischen 2900 und 10 000 Franken gewährt. Insgesamt stellte der Staat Freiburg einen Betrag von 50 000 Franken zur Verfügung. Im Jahr 2024 soll ein neuer Projektaufruf stattfinden.
Fonds zugunsten der arbeitsmarktlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Der Fonds zugunsten der arbeitsmarktlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen der Steuerreform eingeführt. Er wird mit 220 000 Franken pro Jahr über die Sozialabgabe geäufnet. Durch das Festlegen der Regeln für die Funktionsweise des Fonds ermöglicht die entsprechende Verordnung die Umsetzung von zwei Massnahmen des Massnahmenplans 2018–2024, die auf eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft abzielen.
Der Fonds dient der Finanzierung der Unterstützungsmassnahmen. So können Unternehmen einer Person mit Behinderungen die Gelegenheit einer beruflichen Tätigkeit in ihrem Betrieb bieten, sofern diese im Kanton Freiburg wohnt und eine Invalidenrente bezieht oder über eine Bewilligung für die Arbeit in einer Werkstätte einer sonder- oder sozialpädagogischen Institution verfügt. Ausserdem dient er der Finanzierung eines oder mehrerer Leistungsaufträge zur Beurteilung, Abklärung und Koordination mit dem Ziel, einen Arbeitsvertrag zwischen dem Unternehmen und der behinderten Person abzuschliessen. Im Rahmen des Fonds wurden im Jahr 2023 drei Vereine mit einem Leistungsauftrag unterstützt.
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Jede Person, die eine institutionelle Leistung für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Anspruch nimmt, hat Anspruch auf eine Abklärung ihres Bedarf und ihrer Kompetenzen.
2023 wurden 429 Bedarfsabklärungen eröffnet (2022: 429). Von diesen waren am 31. Dezember 2023 noch 76 in Bearbeitung (2022: 68), 280 wurden formell mit einem Leistungsvorschlag bestätigt (2022: 228) und 12 wurden im Laufe des Verfahrens abgebrochen (2022: 18). Auf 115 Gesuche (2022: 61) konnte nicht eingetreten werden (Dossier unvollständig oder doppelt eingereicht, nicht berechtigte Person).
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Die elektronische Geschäftsverwaltungslösung GA-SPS (eine auf der OnBase-Plattform basierende Anwendung) wurde im Mai des Berichtsjahrs eingeführt. Die Informatiklösung vereinfacht den Datenaustausch zwischen dem SVA, den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und anderen Partnern. So soll einerseits die Zweckmässigkeit der Leistung und die institutionelle Orientierung der Person mit Behinderung geprüft und andererseits das Angebot und den Bedarf an stationären und ambulanten Leistungen analysiert werden.
Politik «Senior+»
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2023 wurde für den Zeitraum von 2024 bis 2028 ein Vorentwurf für den Massnahmenplan erarbeitet. Der neue Massnahmenplan stützt sich auf das Konzept Senior+, das am 24. März 2015 vom Staatsrat verabschiedet worden war.
Der Senior+-Massnahmenplan ist ein wichtiger Pfeiler der Seniorenpolitik. Er sieht Massnahmen in den folgenden Handlungsbereichen vor: Arbeit; persönliche Entwicklung; Vereins- und Gemeinschaftsleben; Infrastrukturen, Wohnsituation und Dienstleistungen; Pflege und soziale Betreuung der geschwächten Person. Einige Massnahmen betreffen mehrere Bereiche und finden sich in einem sechsten Bereich wieder (transversaler Bereich).
Im Jahr 2024 werden die von diesem Vorentwurf betroffenen Partner umfassend befragt.
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2023 wurde das Instrument zur Bedarfsabklärung und Orientierung von geschwächten älteren Menschen erneut verbessert. Die Bemühungen für die Bereitstellung des Instruments auf einem Datenträger wurden in diesem Jahr weitergeführt. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Staats (GSD/SVA), des HFR, des FNPG sowie der Direktorenkonferenz der Pflegenetzwerke arbeitet seit Anfang 2023 an der Umsetzung.
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Die Solidarität und der Austausch zwischen den Generationen sind Prioritäten der Politik Senior+.
2023 fanden zwei Projektausschreibungen statt. 12 Projekte (2022: 13) wurden mit insgesamt 69 390 Franken finanziell unterstützt für ihren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zur Integration der Seniorinnen und Senioren in die Freiburger Gesellschaft.
Informationen zu den unterstützten Projekten sind auf der SVA-Website zu finden.
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2023 verschärfte sich die Situation hinsichtlich Verfügbarkeit der Pflegeheimbetten. Aufgrund einer Angebotsknappheit war zahlreichen Personen der rasche Pflegeheimeintritt für den Langzeitaufenthalt verwehrt, was zu zahlreichen Wartetagen in den Akutpflegespitälern führte.
Angesichts der geringen Anzahl neuer Pflegeheimbetten, die für die nächsten Jahre angekündigt ist, wird diese Situation wahrscheinlich anhalten. Zusätzlich zur regelmässigen Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern organisiert das Sozialvorsorgeamt deshalb gemeinsam mit Lise-Marie Graden, Oberamtfrau und GSD-Ansprechperson, regelmässig Sitzungen mit den Direktionen der sieben Gemeindeverbände und der drei Spitäler. In diesen Sitzungen sollen neue Platzierungslösungen gesucht und Spitalaustritte möglichst beschleunigt werden.
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Das Pilotprojekt «Abteilung zur vorübergehenden Aufnahme und Orientierung» (AVAO) endete am 31. Dezember 2022. Im Abschlussbericht werden die positiven Aspekte des Projekts und seine Bedeutung für den Verbleib zu Hause dargelegt. Seit Abschluss des Pilotprojekts werden die von der AVAO erbrachten Leistungen in Form eines kantonalen Auftrags weitergeführt, der 2024 im Kanton weiterentwickelt und ausgebaut werden soll. Anders als im Pilotprojekt werden die Abteilungen künftig keine Personen mehr aufnehmen, die auf eine Pflegeheimunterbringung warten, sondern nur noch Personen, deren Rückkehr nach Hause geplant ist oder deren Situation noch beurteilt werden muss. Diese Anpassung bei Zielgruppe und Auftrag wird mit einer Änderung des Abteilungsnamens einhergehen.
Kennzahlen
Franken Subventionen der öffentlichen Hand für sonder- und sozialpädagogische Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen sowie sonder- und sozialpädagogische Institutionen für Suchtkranke (inkl. ausserkantonal).
Franken Subventionen der öffentlichen Hand für sonder- und sozialpädagogische Institutionen für Minderjährige (inkl. ausserkantonal).
Franken Subventionen der öffentlichen Hand für Pflegeheime.