Vom 14. bis zum 28. August haben sich in Genf die 183 Vertragsstaaten des Artenschutzabkommens CITES getroffen. Im Rahmen dieser Konferenz wurden Dutzende Vorstösse zum verstärkten oder gelockerten Schutz von Tieren und Pflanzen behandelt. Mit dem Ergebnis der Konferenz zeigt sich der Schweizer Delegationsleiter Mathias Lörtscher grundsätzlich zufrieden: «Die Konferenz hat gezeigt, dass CITES funktioniert. Die meisten Entscheide wurden von den Vertragsparteien im Konsens angenommen. Dort, wo dies nicht möglich war, wurde mittels einer Abstimmung entschieden».
Ganz im Sinne der Schweiz wurden der Schutzstatus von Elefanten beibehalten und die Handelsregulierungen von Elfenbein nicht gelockert. Neu reguliert wird der Handel mit Giraffen aller Populationen, da die Bestände in gewissen Regionen stark rückläufig sind. Die Schweiz hätte sich hier eine etwas differenziertere Lösung gewünscht. Denn die vorhandenen Populationen im südlichen Afrika erfüllen die Kriterien einer Aufnahme in die CITES Anhänge nicht. Dafür engagierte sich die Schweizer Delegation erfolgreich für eine vertiefte Erforschung der Boswellia-Arten (Baumarten, aus welchen Harz für Weihrauch gewonnen wird), für eine Erleichterung des Handels mit gewissen Holzarten und für die Verwendung von modernen elektronischen Bewilligungsverfahren zur Ausstellung von CITES-Bewilligungen.
Internationaler Handel mit Zierfischen wird untersucht
Weiter wurde ein Vorstoss der Schweiz für eine Analyse des nachhaltigen Handels mit marinen Zierfischen angenommen. «Es ist wichtig, dass dieser Vorschlag angenommen wurde. Eine Analyse des internationalen Handels mit marinen Zierfischen wird uns zeigen ob der Handel für bestimmte Arten oder Gruppen von Zierfischen nachhaltig ist oder nicht», freut sich Mathias Lörtscher. Bislang wird der Zierfischhandel kaum kontrolliert. Von über 2000 betroffenen Arten sind nur drei durch das CITES-Abkommen reguliert.
Enttäuscht zeigt sich die Schweizer Delegation, dass es der Konferenz wiederum nicht gelungen ist, die berechtigten Anliegen von mehreren Staaten des südlichen Afrikas umzusetzen, die sich durch erfolgreiche Artenschutzarbeit auszeichnen. So beispielsweise im Fall von Namibia, wo die Behörden grosse Erfolge beim Wiederaufbau der Population des Breitmaulnashorns aufweisen können.
Die beschlossenen Änderungen der Anhänge werden in den kommenden drei Monaten ratifiziert. Die bewilligten Anträge wie beispielsweise die Analyse des Zierfischhandels bestimmen das Arbeitsprogramm in den nächsten drei Jahren. Die nächste Artenschutzkonferenz findet 2022 statt.
Mehr Informationen auf www.cites.org