Ab dem 1. Januar 2020, müssen Schafe und Ziegen individuell in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert werden. Sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Verendungen und Schlachtungen von Schafen und Ziegen müssen in der TVD gemeldet werden. Schafe und Ziegen müssen auch mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden.
Warum ist es wichtig ? Warum zwei Ohrmarken ? Was wird getan um den Tierhaltern zu helfen ?
Flyer TVD und Ohrmarken
Informationen für Schaf- und Ziegenhalter