Wie in vielen anderen Schweizer Kantonen wurden auch im Kanton Freiburg mindestens zwei Wildvögel entdeckt, die das H5N1- Virus in sich trugen. Am Murtensee wurden die Lachmöwen entdeckt, die als Träger des Vogelgrippevirus H5N1 diagnostiziert wurden.
Wachsamkeit ist geboten
Die aktuelle Entwicklung der Fälle von Vogelgrippe ruft zu höchster Wachsamkeit auf. Die Zunahme der Infektionen mit hoch pathogenen H5N1- Stämmen betrifft vor allem die Vogelwelt, d.h. die Populationen von Lachmöwen, Weisskopfmöwen und Graureihern in der Schweiz. Diese Arten sind infolge der Zugbewegungen und der bevorstehenden Migration derzeit sehr aktiv. Die Fälle von H5N1- Infektionen bei Möwen, die im Kanton Freiburg entdeckt wurden, belegen die derzeit intensive Aktivität des Virus in den Wildvogelpopulationen auf den Schweizer Seen.
Die Übertragung des H5N1- Virus auf den Menschen ist selten, es wird jedoch empfohlen, die wilden Vogelarten nicht zu berühren. Jeder Fund eines toten Vogels oder eines Vogels, der gemäss den definierten Kriterien krank ist, muss rasch dem Wildhüter des Sektors gemeldet werden. Spaziergängern wird empfohlen, das Tier nicht zu manipulieren (Kontakte der Wildhüter pro Sektor).
Die Massnahmen für Hausgeflügelhalter werden verlängert
Um die Ausbreitung des Virus in der Schweiz zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ab dem 24. November 2022 Massnahmen eingeführt, um die Tierseuche in der Schweiz einzudämmen. Diese Massnahmen wurden am 02. Februar 2023 ein erstes Mal verlängert (Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert (admin.ch)). Ziel dieser Massnahmen ist es, Hausgeflügel vor der Übertragung des Vogelgrippevirus durch Vögel zu schützen und seine Ausbreitung zu verhindern.
Dieselben Massnahmen werden erneut bis zum 30. April 2023 verlängert und wir bitten alle Halter von Haus-, Nutz- und Hobbygeflügel diese strikt einzuhalten. Letztere wurden am 09. März einzeln angeschrieben, um sie an die Regeln und wichtigen Informationen zu erinnern, die für die Bekämpfung der Tierseuche wichtig sind.
Zur Erinnerung: Wer Geflügel hält (auch als Hobby), muss sich unverzüglich in Grangeneuve, Abteilung Landwirtschaft, melden (Registrierungspflicht).
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SAAV: