Die Bestimmungen über den Finanzhaushalt der Gemeinden sind derzeit im Gesetz über die Gemeinden und im dazugehörigen Ausführungsreglement enthalten. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (GFHG) vorgeschlagen. Das GFHG setzt das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2) um, jedoch mit einigen Anpassungen, welche die Besonderheiten der gemeinderechtlichen Körperschaften im Kanton Freiburg berücksichtigen.
HRM2 strebt eine verstärkte Harmonisierung des Rechnungswesens von Bund, Kantonen und Gemeinden an. Seine Einführung ist ein weiterer Schritt hin zur Haushaltführung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, wie sie in der Privatwirtschaft zur Anwendung kommen. Das Modell weist im Vergleich zur heutigen Praxis in vielen Bereichen grundlegende Unterschiede auf. Neben neuen Begriffen enthält HRM2 z.B. einen völlig neu gestalteten Kontenrahmen, ein System für die Abschreibungen, zusätzliche Instrumente werden eingeführt (z.B. Geldflussrechnung, Anlagespiegel, Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel).
Die hauptsächlich vom Gesetzesentwurf behandelten Themen lauten wie folgt: Finanzielle Steuerung, Kreditrecht und Finanzkompetenzen, Rechnungslegung und Bewertungsgrundsätze, Finanzkontrolle, Anwendbarkeit der Regeln auf die verschiedenen gemeinderechtlichen Körperschaften und Umstellung auf HRM2.
HRM2 betrifft sämtliche Körperschaften. Das Projekt umfasst daher alle freiburgischen Körperschaften auf kommunaler Ebene, d.h. die Gemeinden, die Gemeindeverbände, die Agglomerationen, die Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit und die Bürgergemeinden. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die Gesetzgebung in bestimmten Punkten eine Differenzierung ermöglichen muss, damit die Art und die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Körperschaften berücksichtigt werden können.
Die wichtigen Fristen des Entwurfs und der vorgesehen Zeitplan werden im 4. Kapitel des Berichts behandelt. Die Vernehmlassung dauert bis 28. Februar 2017. Das Geschäft sollte im Herbst 2017 dem Grossen Rat unterbreitet werden. Da die Umsetzungsarbeiten mehr Zeit benötigen als bei einem üblichen Entwurf, soll die neue Gesetzgebung so in Kraft treten, dass die ersten Budgets nach neuem Recht jene des Rechnungsjahrs 2020 sind.
Ein neues Gesetz über die Gemeindefinanzen geht in die Vernehmlassung
Die Regeln für die Führung des kommunalen Finanzhaushalts sind in die Jahre gekommen. Sie müssen deshalb aktualisiert und vervollständigt werden, damit sie den Normen entsprechen von HRM2 (harmonisiertes Rechnungslegungsmodell der öffentlichen Haushalte in der Schweiz). Das Ergebnis mehrjähriger Arbeiten ist nun bereit für das Vernehmlassungsverfahren bei den Gemeinden und weiteren interessierten Kreisen. Die neuen Regeln sollten für die Budgets 2020 zur Anwendung kommen.
Veröffentlicht am 26. Oktober 2016 - 11h30
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 26.10.2016 - 11h30