- Erhaltung der Wälder
- biologische Vielfalt im Wald
- Schutz vor Naturgefahren
- Holzproduktion und –verwendung, Waldbewirtschaftung
- Freizeit und Erholung im Wald
- aquatische Fauna und Fischerei
- terrestrische Fauna und Jagd
- Berufsbildung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Erarbeitung von Planungs- und Bewirtschaftungsgrundlagen
- Verwaltung der Staatswälder und andere vom WNA bewirtschaftete Güter.
- Die Naturschutzgebiete des Kantons Freiburg
- Gehölze ausserhalb des Waldareals
- Artenschutz
- Landschaft
- Landwirtschaft und Natur
- Biodiversität im Siedlungsraum
- Flachmoore
- Hochmoore
- Auengebiete
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des WNA sind folgende:
- Gesetz vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG);
- Gesetz vom 12. September 2012 über den Natur- und Landschaftsschutz (NatG) - SGF 721.0.1
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Gesetz vom 14. November 1996 über die Jagd sowie den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaG);
Gesetz vom 15. Mai 1979 über die Fischerei.