Masern sind hoch ansteckend. Sie übertragen sich durch Tröpfchen oder durch den direkten Kontakt mit Nasen- oder Rachensekret von erkrankten Personen. Die Zeit zwischen der Infektion und dem Auftreten erster Krankheitssymptome (Inkubationszeit) variiert zwischen 7 bis 18 Tagen. Das Fenster für die Ansteckung beginnt vier Tage vor dem Ausbruch des Hautausschlags (mehr oder weniger regelmässige rote Flecken über den ganzen Körper verteilt) und hält bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags an. Masern können zahlreiche Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündungen verursachen. Selten, aber gefürchtet ist die Masernenzephalitis (Hirnentzündung), die schwerwiegende Folgen haben und Langzeitschäden hinterlassen kann. Die Impfung ist somit die einzige Möglichkeit, sich gegen die Krankheit und deren möglichen Komplikationen, einschliesslich dem Tod, zu schützen. Es wird somit allen Personen empfohlen, ihren Impfstatus zu überprüfen.
Der Beginn der Krankheit ist durch Fieber, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung gefolgt von einem Hautausschlag gekennzeichnet. Wenn mehrere dieser Symptome kombiniert mit einem Hautausschlag auftreten, sollte rasch der Haus- oder Kinderarzt aufgesucht werden.
Unser Amt ist für die Überwachung der Infektionskrankheiten und die Kontrolle von Epidemien verantwortlich. Mit dem Ziel die Verbreitung der Masernkrankheit in der freiburger Bevölkerung einzudämmen, behalten wir uns vor, erkrankte Kinder und deren ungeimpfte, im gleichen Haushalt lebenden Geschwister vom Schulbesuch sowie vom Besuch des Kindergartens oder einer Krippe auszuschliessen. Diese Massnahme betrifft ebenfalls im gleichen Haushalt lebende ungeimpfte Erwachsene, falls diese in einer Schule, einem Kindergarten, einer Krippe oder in anderen Institutionen des Gesundheitswesens arbeiten. Sowie die nicht geimpften Lehrer und Mitarbeiter der Kindergärten, die einem Masernfall ausgesetzt worden sind und die nicht innerhalb von 72 Stunden nach der Exposition geimpft wurden. Der Schul- bzw. Arbeitsausschluss ungeimpfter gesunder Geschwister und erwachsener Kontaktpersonen beträgt 21 Tage nach Ausbruch des Ausschlags beim kranken Kind. Um diese Unannehmlichkeit zu ersparen empfehlen wir ihnen dringend, Ihre Kinder und allenfalls sich selbst zu impfen.
Wie kann man seinen Schutz vor Masernerkrankung feststellen?
Geburtsdatum; fehlender Impfausweis
- Vor 1964: Schutz als gegeben angesehen, da das Masernvirus bis in die 1960er-Jahre überall zirkulierte. Es sind keine speziellen Massnahmen zu treffen.
- Ab 1963: Personen, die noch keine Masern hatten oder sich nicht sicher sind, ob sie sie hatten, wird eine Nachholimpfung mit zwei Dosen empfohlen. Falls gewünscht, können sie auch einen Antikörpernachweis verlangen.
Entschlüsselung des Impfausweises
Folgende Impfstoffe schützen vor Masern:
- Attenuvax® (Masern)
- Biviraten® (Masern – Mumps)
- Eolarix® (Masern – Röteln)
- MMR-II® (Masern
- Mumps - Röteln)
- MMVax® (Masern – Mumps)
- Moraten® (Masern)
- MoRuviraten® (Masern – Röteln)
- Pluserix® (Masern – Mumps – Röteln)
- Priorix® (Masern – Mumps - Röteln)
- Rimevax® (Masern)
- Rimparix® (Masern – Mumps)
- Triviraten® (Masern – Röteln)
Zählen Sie die erhaltenen Impfdosen: für einen sicheren Schutz sind 2 Dosen nötig! Sollten Sie nicht oder ungenügend geimpft sein, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf und lassen sich impfen oder nachimpfen.