Ungeachtet des Ortes oder der Art wie die Lebensmittel abgegeben werden, ob in einem öffentlichen Lokal, während Veranstaltungen von kurzer Dauer oder auf Märkten, gilt das Lebensmittelrecht. Diese Instruktionen sollen den Verantwortlichen von nicht ortsfesten Einrichtungen fur den Lebensmittelhandel sowie den Organisatoren von Veranstaltungen von kurzer Dauer die Vorschriften in Bezug auf die Infrastrukturen, die Hygiene und die Selbstkontrolle in Erinnerung rufen.
Temporäre Events und Märkte
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Lebensmittel die anlässlich von temporären Events und Märkten abgebeben werden, müssen der aktuellen Gesetzgebung entsprechen.
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Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
KontaktinformationHerausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 14.11.2023