Diese Aktivitäten betreffen alle Nutztiere, Heimtiere, Versuchstiere und Wildtiere, welche im Kanton Freiburg gehalten werden oder in diesem in freier Wildbahn leben und für welche die gesetzlichen Vorgaben anwendbar sind.
Im Rahmen dieses Auftrages werden folgende Leistungen erbracht:
- Erstellen von Bewilligungen für bewilligungspflichtige Tierhaltungen, Tierausstellungen oder Handel und Werbung mit Tieren;
- Inspektionen von Tierhaltungen in Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben;
- Bearbeiten von Mängeln und Verstössen, welche entdeckt oder dem SAAV durch Drittpersonen (Anzeigen) mitgeteilt wurden (siehe Anmeldeformular unten);
- Mitarbeit bei der Ausbildung von Personen, für welche die Tierschutzgesetzgebung eine spezifische Ausbildung fordert und Überprüfung des Vorliegens dieser Ausbildungen;
- Bearbeiten der Meldungen bezüglich gefundener Tiere und allenfalls Organisation derer Unterbringung;
- Bewilligen von Tierversuchen in enger Zusammenarbeit mit der Tierversuchskommission.