Das Bundesrecht sieht seit dem 1. Juli 2013 die Möglichkeit vor, solche Zielvereinbarungen abzuschliessen. Sie bieten eine Alternative zum Ausschreibungsverfahren.
Der Staat Freiburg und das Bundesamt für Verkehr als Besteller des Angebots im regionalen Personenverkehr (RPV) einerseits und die TPF als Transportunternehmen andererseits haben für den Zeitraum 2016-2019 die finanziellen, qualitativen und Pünktlichkeitsziele festgelegt. So soll bis 2019 eine bedeutende Einsparung von 2,7 Millionen Franken erzielt werden (im Vergleich zu 2015 und bei gleichbleibendem Perimeter). Dieses Ziel soll dank einer Kostenreduktion von 2 Millionen Franken und dank Mehreinnahmen von 0,7 Millionen Franken erreicht werden. Die Kostensenkungen betreffen auch den Agglomerationsverkehr (Agglomeration Freiburg und Mobul), was bedeutet, dass die TPF bis 2019 Einsparungen von insgesamt 4 Millionen Franken erzielen müssen. Daneben wurden mit einem Qualitätsmanagementsystem qualitative Ziele für jede Linie definiert. Für das Transportunternehmen ist die Vereinbarung eine Bestellgarantie für öffentliche Verkehrsleistungen.
In Zusammenarbeit mit den TPF und dem Bund wird der Staat Freiburg das öffentliche Verkehrsangebot im Kanton weiter verbessern: Mit dem Fahrplan 2017, der im Dezember 2016 in Kraft treten wird, werden der Sensebezirk und der obere Saanebezirk von einem bedeutenden Ausbau des Busangebots profitieren. In der Folge werden namentlich der Halbstundentakt auf der Linie Fribourg/Freiburg-Ins eingeführt und das Angebot in den Bezirken des südlichen Kantonsteils ausgebaut werden.
Der Staat Freiburg, der Bund und die TPF legen gemeinsam ihre Ziele fest
Erstmals haben der Staat Freiburg, der Bund und die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) gemeinsam ihre Ziele definiert und Anfang November eine Zielvereinbarung - die erste dieser Art in der Westschweiz - unterzeichnet. Die Zielvereinbarung gilt von 2016 bis 2019 und hat als Hauptziel die Effizienzsteigerung auf allen öffentlichen Bahn- und Buslinien der TPF. Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist Ausdruck des Vertrauens und des guten Einvernehmens zwischen den Partnern.
Veröffentlicht am 11. November 2016 - 10h30
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 11.11.2016 - 10h30