Das Windparkprojekt Schwyberg sieht den Bau von 9 Windenergieanlagen in einer Spezialzone auf dem Schwyberg vor, die jährlich über 35 Millionen kWh (d.h. 35 GWh) Strom produzieren könnten. Dies entspricht dem Verbrauch von 9000 Haushalten. Der Kanton Freiburg hat den Standort als vorrangig eingestuft.
Gestützt auf das am 26. Juni 2009 vorgelegte Baubewilligungsgesuch, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschloss, haben die Dienststellen des Kantons eine positive Stellungnahme für die Realisierung des Projekts abgegeben. Denn das Projekt entsprach voll und ganz dem damaligen kantonalen Richtplan. Gegen das Projekt wurden jedoch elf Einsprachen erhoben. Die Naturschutzorganisationen verlangten eine Studie über die Auswirkungen auf Zug- und Nistvögel, die nachgereicht wurde.
Gestützt auf die Ergebnisse der Studie hat die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion im September 2012 beschlossen, alle Einsprachen abzuweisen. Die Projektgegner haben daraufhin beim Kantonsgericht (KG) Beschwerde eingereicht. Im Juni 2014 hat das Kantonsgericht die Beschwerde abgewiesen, worauf die Umweltschutzorganisationen vor Bundesgericht (BGer) gingen.
Heute verlangt das Bundesgericht vom Kantonsgericht, die Eignung des Standorts Schwyberg vertieft zu prüfen und dabei insbesondere den revidierten kantonalen Richtplan zu berücksichtigen. Die Revision des Richtplans und des Sachplans Energie ist zurzeit im Gange. Die beiden Pläne werden die Gebiete der verschiedenen Windparks genau festlegen und somit den Anforderungen des Bundesgerichts entsprechen.
Nach der vertieften Prüfung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Flora und Fauna wurden also mehrere Standorte gewählt, darunter der Schwyberg. Diese im Rahmen der Richtplanrevision realisierten Studien sollten die Anforderungen des Bundesgerichts für den Schwyberg erfüllen. Das gesamte Dossier wird jedoch erst bekanntgegeben, wenn der neue Richtplan in die Vernehmlassung geht, das heisst voraussichtlich 2017.
Das Bundesgericht stellt auch den Bau eines Windparks im Regionalen Naturpark Gantrisch in Frage. Dieser Park wurde aber erst 2012 geschaffen und somit Jahre nach der öffentlichen Auflage des Projekts. Nach Meinung des Staats kann dieses Argument folglich nicht berücksichtigt werden.
Das Bundesgericht hebt auch den landschaftlichen Wert des Parks hervor und verlangt, dass diesem Umstand in der gesamten Interessenabwägung vermehrt Rechnung getragen wird. Mit derartigen Vorgaben werden die Hürden für Windparkprojekte in den Voralpen aber generell erhöht. Der Staat ist weiterhin überzeugt, dass das Windparkprojekt Schwyberg machbar ist und mit der kantonalen und nationalen Energiepolitik übereinstimmt. Nachdenklich machen ihn jedoch die Widersprüche der Umweltschutzkreise, die sich einerseits verbissen gegen neue erneuerbare Energien wehren, gleichzeitig aber einen vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie verlangen.
Ohne Ausbau der erneuerbaren Energien kann die Energieversorgung des Landes nur durch massive Stromimporte gewährleistet werden. Dieser Strom stammt aber hauptsächlich aus Kern- und Kohlekraftwerken mit entsprechend schlechter Ökobilanz.
Im Übrigen sieht die Energiestrategie 2050 des Bundes vor, das "nationale Interesse" von erneuerbaren Energien, zu denen auch die Windkraft gehört, anzuerkennen.
Windparkprojekt Schwyberg: Der Staat bedauert den Bundesgerichtsentscheid zugunsten der Beschwerdeführer
Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) und die Volkswirtschaftsdirektion (VWD) bedauern den Entscheid des Bundesgerichts, das die Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen gegen das Windparkprojekt Schwyberg gutgeheissen hat. Dieser Entscheid bremst die Windparkprojekte in den Voralpen, stellt sie aber nicht grundsätzlich in Frage. Er bedeutet aber vor allem eine grosse Hürde für den Kanton Freiburg, wenn er das Ziel der 4000-Watt-Gesellschaft bis 2030 erreichen will. Das Bundesgericht verlangt vom Kanton, dass er die Eignung des Standorts vertieft überprüft, was im Übrigen bereits im Rahmen der laufenden Richtplanrevision geschehen ist. Deshalb halten die Freiburger Behörden das Projekt Schwyberg für machbar. Angesichts der bereits sieben Jahre dauernden Prozesse gegen das Windparkprojekt Schwyberg ist ihnen jedoch die Verbissenheit der Umweltschutzkreise gegen die Nutzung erneuerbarer Energien ein Rätsel. Denn es sind genau die gleichen Umweltschutzkreise, die einen vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie verlangen und sich folglich dafür einsetzen sollten, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien möglichst erleichtert wird. In Freiburg konnte bis zum heutigen Tag noch keine einzige Windenergieanlage gebaut werden, obwohl im Kanton ein grosses Potenzial dafür identifiziert wurde.
Veröffentlicht am 11. November 2016 - 14h45
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 11.11.2016 - 14h45