Das Ziel der Gewässerpolitik des Staats Freiburg besteht darin, alle Aspekte des Wassers zu berücksichtigen: als lebenswichtige Ressource, als Faktor der Biodiversität, als Energieträger, als Quelle für Wohlbefinden und Freizeit, aber auch als Naturgewalt, die es zu zähmen gilt. Der SPGB ist Ausdruck dieses Willens. In Übereinstimmung mit dem 2011 in Kraft getretenen kantonalen Gewässergesetz (GewG) werden die Gewässer im Kanton Freiburg gesamtheitlich auf Ebene des Einzugsgebiets bewirtschaftet. Diese Art der Bewirtschaftung ist nachhaltig, zyklisch und sektorübergreifend. Die Planung und Gewässerbewirtschaftung des Kantons sowie die Koordination der kommunalen Massnahmen erfolgen deshalb in 14 Einzugsgebieten.
Der Sachplan beschreibt für jedes Einzugsgebiet den Gewässerzustand (Oberflächengewässer und Grundwasser, Wasserbau, Ableitung und Reinigung der Abwässer, Landwirtschaft und Gewässerschutz). Er listet die Leuchtturmprojekte auf, die auf regionaler Ebene verwirklicht werden müssen, zum Beispiel:
> den Schutz der Trinkwasserressourcen abschliessen;
> in den Kläranlagen ein System zur Eliminierung von Mikroverunreinigungen einrichten;
> die Gewässerabschnitte, die gemäss Strategieplanung vorrangig sind, revitalisieren;
> den Gewässerraum abgrenzen, um insbesondere den Hochwasserschutz zu gewährleisten und die Artenvielfalt zu fördern;
> die Qualität der Oberflächengewässer durch Reduzierung der Einträge von Nährstoffen und Mikroverunreinigungen verbessern.
80 Planungsziele und 138 Massnahmen, unterteilt in Bereiche und Themen, bilden den Kern der kantonalen Gewässerbewirtschaftungsstrategie. Die Gesamtkosten des Plans belaufen sich auf 24 Millionen Franken, verteilt auf 10 Jahre (2022–2031). Ein kantonaler Aktionsplan wird die Umsetzung der in den Zuständigkeitsbereich des Staats fallenden Massnahmen durch die Schaffung von Projekten organisieren, wobei jedes Projekt nach verschiedenen Kriterien definiert wird.
Der Sachplan richtet sich in erster Linie an die kantonalen Dienststellen, die kantonalen, regionalen und kommunalen politischen Entscheidungsträgerinnen und ‑träger sowie an die technischen und administrativen Führungskräfte auf regionaler und kommunaler Ebene. Er richtet sich zudem an die Nachbarkantone (Waadt, Bern, Neuenburg), die betroffenen Privatunternehmen (Betreiber von Wasserkraftwerken, Industrien mit hohem Schadstoffausstoss), die landwirtschaftlichen und ökologischen Interessengruppen sowie an die Trinkwasserverteiler und Inhaber von Verkehrswegen. Der verbindliche Inhalt des Sachplans wird in den kantonalen Richtplan (KantRP) einfliessen, wenn dieser 2022 aktualisiert wird. Für diese Revision wird eine öffentliche Vernehmlassung organisiert werden.
Der SPGB war seinerseits Gegenstand eines eingeschränkten externen Vernehmlassungsverfahrens. Im Rahmen dieser Vernehmlassung sprachen sich die verschiedenen Akteure im Bereich Wasser für den gesamtheitlichen Ansatz aus. Ganz allgemein begrüsste die Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten den Plan.