Die Verhandlungen, die Anfang des Jahres mit dem Ziel begannen, eine Vereinbarung zwischen den Parteien über die Übernahme der Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung der ehemaligen Deponie La Pila zu erreichen, waren nicht erfolgreich. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) beendete deshalb das Verfahren und erliess eine Verfügung, mit der die Verursacheranteile für jeden Störer festgelegt werden. Sie hat darauf die Beträge festgesetzt, die jeder von ihnen für die bis zum 31. Dezember 2019 entstandenen Kosten – insgesamt rund 21 Millionen Franken – schuldet. Von diesem Betrag werden die Abgeltungen nach Bundesverordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) abgezogen, die der Bund bereits geleistet hat. Nach Abschluss der Sanierung wird eine Schlussabrechnung auf der Grundlage der festgelegten Verursacheranteile erstellt werden.
Verursacheranteile
Stadt Freiburg |
Betreiberin der Deponie |
Verhaltensstörerin |
45 % |
CFR Properties |
Abfallablagerer |
Verhaltensstörer |
25 % |
Unbekannt |
Abfallablagerer |
Verhaltensstörer |
5 %[1] |
Staat Freiburg |
Verantwortlich für eine ungenügende Überwachung während des Deponiebetriebs |
Verhaltensstörer |
10 % |
Staat Freiburg |
Bereitsteller des Grundstücks |
Verhaltensstörer |
5 % |
Staat Freiburg |
Inhaber des Grundstücks |
Zustandsstörer |
10 % |
100 % |
[1] Laut kantonalem Gesetz über belastete Standorte trägt der Staat den Kostenanteil der Verursacher, die nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind.