Das Mobilitätsgesetz ersetzt das Strassengesetz vom 15. Dezember 1967 (StrG; SGF 741.4) sowie das Transportgesetz vom 20. September 1994 (TG; SGF 780.1). Es war im November 2021 vom Grossen Rat verabschiedet worden. Am Dienstag hat der Staatsrat nun die Verordnung mit den notwendigen Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Die neuen gesetzlichen Grundlagen für die gesamte kantonale Mobilität werden somit am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sie haben insbesondere zum Ziel, den Personen- und Güterverkehr im Kanton Freiburg unter Berücksichtigung der Interessen der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt ungehindert zu ermöglichen.
Nach Prüfung der Bemerkungen, die von den verschiedenen Interessengruppen zum Vorentwurf des Reglements abgegeben wurden, wurden einige Anpassungen an der Vernehmlassungsfassung des Reglements vorgenommen. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Geodaten und den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die Definition des Begriffs «Verkehrsmanagement», die es nun ermöglicht, die Kompetenzen der Kantonspolizei besser abzugrenzen, sowie die Arbeitsgruppen für den öffentlichen Verkehr.