Das Gesetz, das es dem Kanton Freiburg ermöglicht, der neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) beizutreten, war im Februar 2022 vom Grossen Rat verabschiedet worden. Am Montag hat der Staatsrat das Reglement mit den notwendigen Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Damit können die neuen Rechtsgrundlagen für das öffentliche Beschaffungswesen am 1. Januar in Kraft treten. Sie ermöglichen unter anderem, dass Umwelt- und Sozialkriterien der Nachhaltigkeit sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Einhaltung der Arbeitsbedingungen stärker gewichtet werden. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand für die Bewerber um einen Auftrag verringert.
In Anbetracht des Inhalts des neuen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen wurden einige Anpassungen an der Vernehmlassungsfassung der Reglementes vorgenommen. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die allgemeinen Pflichten der Vergabebehörden, den Inhalt der Vorstudie im Bereich der Wettbewerbe, eine verstärkte Koordination mit den paritätischen Organen sowie die detaillierte Zusammensetzung des Kompetenzzentrums für das öffentliche Beschaffungswesen und dessen Aufgaben. Dieses Zentrum wird sich aus Vertretern der Verwaltung, die aufgrund ihres Fachwissens ausgewählt werden, und aus Vertretern der Gemeinden zusammensetzen. Die Sozialpartner und Mitglieder von Berufsverbänden können je nach behandeltem Thema eingeladen werden.