Der Staat Freiburg macht weiter mit der Umsetzung des RPG: Die Änderungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG), mit denen eine Mehrwertabgabe und Instrumente zur Verwaltung der Bauzone eingeführt werden sollen, wurden dem Grossen Rat zur Prüfung überwiesen.
Der Staatsrat hat sich bei der Mehrwertabgabe für einen differenzierten Satz ausgesprochen: 30 % für alle neuen Einzonungen und 20 %, das vom RPBG vorgeschriebene Minimum, für Zonennutzungsänderungen. Nach dem Vernehmlassungsverfahren verzichtete die Regierung darauf, auf Bauten ausserhalb der Bauzone, die nicht landwirtschaftszonenkonform sind, Abgaben zu erheben. Mit dem Fonds, der von der Mehrwertabgabe gespeist und kantonal verwaltet wird, können Bodenverbesserungen und materielle Enteignungen wegen Auszonung finanziert werden. In zweiter Priorität können mit ihm kommunale oder regionale Studien zur Siedlungsverdichtung und revitalisierung finanziert werden.
Im Gesetzesentwurf ist ein gesetzliches Vorkaufrecht für die Gemeinden vorgesehen, wenn die Grundstücke in der Bauzone nicht innert 10 Jahren bebaut werden und ein Erwerb aufgrund des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist. Der Kanton hat dieses Recht subsidiär für Zonen von kantonaler Bedeutung. Mit diesem System wird die Verdichtung und die Revitalisierung der Grundstücke erleichtert, kann die Baulandhortung bekämpft werden und wird die aktive Bodenpolitik der Gemeinwesen verstärkt. Mit ihm wird ein Grundsatz des RPG konkret umgesetzt: die Verpflichtung, die der Bauzone zugeteilten Grundstücke innert 15 Jahren zu bebauen.
Die Änderung des RPG, die das Volk am 3. März 2013 angenommen hat, ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Mit ihr sollen hauptsächlich der Landverschleiss und die Baulandhortung gebremst werden.
Die nächste Etappe des Projekts Raum 2030 ist die Totalrevision des kantonalen Richtplans, die derzeit im Gang ist. Der Grosse Rat muss demnächst über das Raumplanungsprogramm entscheiden. Die Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat ist im Mai 2019 vorgesehen. Sowohl die Totalrevision des kantonalen Richtplans als auch die Einführung einer Mehrwertabgabe und von Instrumenten zur Verwaltung der Bauzonen stellen eine Etappe dar, die abgeschlossen werden muss, um das Moratorium bei den Bauzonen, das derzeit vom RPG vorgeschrieben wird, zu beenden.
Raum 2030: Der Gesetzesentwurf über den Mehrwehrt und die Instrumente zur Verwaltung der Bauzone ist unter Dach
05 Oktober 2015 - 10H00
Raum 2030 hat eine wichtige Etappe hinter sich gebracht: Der Staatsrat hat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Mehrwertabgabe und von Instrumenten zur Verwaltung der Bauzone verabschiedet und damit einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) getan. Die Regierung schlägt einen differenzierten Satz für die Mehrwertabgabe vor: 30 % für neue Einzonungen und 20 % für Zonennutzungsänderungen. Die Einnahmen werden für Bodenverbesserung, für materielle Enteignungen wegen Auszonung und für die Finanzierung von kommunalen und regionalen Studien zur Siedlungsverdichtung verwendet. Der Grosse Rat dürfte im Dezember 2015 oder im Februar 2016 entscheiden. Das Projekt Raum 2030 geht weiter mit der Totalrevision des kantonalen Richtplans; die Arbeiten dafür sind derzeit im Gang.
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 05.10.2015 - 10h00